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Shell, Eingrenzung von Gefahren, siehe auch Bericht:„Zweierlei Maß“.
- Bernd Offizier
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- Bernd Offizier
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Anhang Interview.jpg wurde nicht gefunden.
Rund ein Drittel ist abgepumpt, sagt der Pressesprecher Dr. Jean Zeese.
Anhang Interview Udo Beißel mit Dr. Jean Zeese m.pdf wurde nicht gefunden.
Sehr schade, das Kind muss zuerst einmal in den Brunnen fallen. Zu Brunnen: Worte über die Gefährdung zur Trinkwasserbenutzung der Brunnen im Umkreis der Schadenstelle sind im Repertoire der/des Pressesprecher/s nicht mehr enthalten.
Die Ausweitung des Schadens kann man wohl kaum nur mit beobachten beeinflussen. Zu beobachten war, Vorkehrungen zur Schadenvermeidung waren bisher nicht die Stärke der Deutschen Shell. Bei der Berufung auf ein Abkommen 1942 zum Bestandschutz hat es einige Zeit gedauert bis die Shell dann doch Rohrleitungen ersetzt hat. Der Druck von außen wurde offenbar zu groß.
Es ist ja immer das Gleiche, mit dem Argument, „Arbeitsplatzerhaltung“ wird offenbar vieles möglich gemacht. Hierzu konnte man schon einiges der Presse entnehmen.
Es ist halt so, die Betriebsführungen müssen gegenüber den Aktionären glänzen. Asch in der Hose zeigen geht halt nicht. Die Gewinne in laufenden Jahr zählen.
Wenn z. B. hier neue Leitungen gelegt werden und der Betrieb auf dem Stand neuster Erkenntnisse/Technik gehalten wird, verschafft das Arbeitsplätze und langfristig erwirtschaftet der Betrieb mehr Gewinne - dazu werden Arbeitsplätze gesichert -. Wohl für jeden verständlich, eine Modernisierung stützt die Steigerung der Sicherheit und der Konkurrenzfähigkeit. Asch in der Hose zeigen geht halt nur bei den Kontrollorganen. Ich denke, da war noch Luft nach oben.
Jetzt, wo der "Schutzschirm" durch die Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Köln vorliegt, wird die Betriebsleitung - gegenüber den Aktionären - auch mehr Möglichkeiten haben zu sanieren.
Anhang Interview Udo Beißel mit Dr. Jean Zeese m.pdf wurde nicht gefunden.
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Anhang Interview.jpg wurde nicht gefunden.
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- Bernd Offizier
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Anhang RPfordertvonShelleinenBericht.pdf wurde nicht gefunden.
Anhang RPfordertvonShelleinenBericht18.03.2016Rhein-ErftRundschau.jpg wurde nicht gefunden.
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- Bernd Offizier
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Anhang ShellBrunnenfrdernkaumnochKerosin.pdf wurde nicht gefunden.
Rhein-Erft Rundschau, 17.03.2016
Anhang ShellBrunnenfrdenkaumnochKerosin.jpg wurde nicht gefunden.
Anhang ShellBakteriengegenKerosin.jpg wurde nicht gefunden.
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- Bernd Offizier
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Gab es keine Kontrollorgane - oder durften sie nicht nach Vorschrift handeln? Spielte die Angst um die Arbeitsplätze eine Rolle?
Bericht aus der Rhein-Erft Rundschau vom 04.03.2016
Anhang NochmehrSchadstoffeimBodenRhein-ErftRundschau04.03.2016.jpg wurde nicht gefunden.
Bericht aus der Rhein-Erft Rundschau 05.03.2016
Anhang ShellWesselingwarberSchadennichtinformiertRhein-ErftRundschau05.03.2016.jpg wurde nicht gefunden.
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- Walter Gollhardt
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Zitat: Wesseling: Die Shell-Rheinland-Raffinerie hat nach dem Kerosinsee möglicherweise einen weiteren Umweltskandal verursacht. Erneut besteht der Verdacht auf eine Undichtigkeit in einer der Anlagen des Werks in Wesseling.
In einem Papier, das dem Stadt Anzeiger vorliegt, informiert die Bezirksregierung über die Schadstoffverunreinigung, die im Boden- und im Grundwasser nachgewiesen wurde. Über das Ausmaß des Schadens und die Ursache besteht noch keine Klarheit.
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- Bernd Offizier
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Lieber Walter,
in "Deiner Stadt" ist leider öfter "Silvester".
Zu beachten ist, diese Zusammenfassung betr. ja nur die Shell. Ihr habt ja noch andere "Akteure" in der Stadt die ihren Beitrag dazu leisten.
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- Bernd Offizier
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in "Deiner Stadt" ist leider öfter "Silvester".
Zu beachten ist, diese Zusammenfassung betr. ja nur die Shell. Ihr habt ja noch andere Akteure in der Stadt die ihren Beitrag dazu leisten.
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- Walter Gollhardt
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Hier kann man die in der Tat erschreckende Chronologie der Störfälle der letzten zehn Jahre noch einmal nachlesen.
Obwohl ich in Wesseling lebe, konnte ich mich an manches schon nicht mehr erinnern!
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- Bernd Offizier
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Anhang ShellwillKonzeptvorlegen.jpg wurde nicht gefunden.
Jetzt heißt es "am Ball bleiben" damit die Umsetzung auch nach Plan durchgeführt wird. Warten wir es ab.
Anhang ShellwillKonzeptvorlegen.pdf wurde nicht gefunden.
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- Bernd Offizier
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Anhang FastallehaltenamHafenausbaufest.pdf wurde nicht gefunden.
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- Bernd Offizier
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Anhang Zgefahrennurhalbsoschnell.jpg wurde nicht gefunden.
Wieso nur Protest gegen die Shell?
Immer wieder Versäumnisse und Trägheit von der Behörde, auch hier wieder, im Artikel der Rhein-Erft Rundschau vom 23.06.2015, ersichtlich.
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- Bernd Offizier
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Anhang ShellberuftsichnichtaufVerjhrung.jpg wurde nicht gefunden.
Meine Meinung:
Schöner Zug von der Shell, nur primär geht es nicht um einzelne Interessen (meine Familie ist auch betroffen), es geht ums Kerosin welches über dem Grundwasser schwimmt und keiner weiß wo es durch unterirdische Wasserwege mit ihren Verästelungen hintreibt. Zu mindest ist der ganze Kölner Raum von der Gefährdung betroffen.
Zur Kerosin-Entsorgung aus dem Grundwasser müssen alle Register gezogen werden! Sind alle Register gezogen?
Es muss doch ein dauerndes "Köpfe zusammenstecken" von Behörden, Gutachtern, Prüfern und der Shell geben. Wird das gemacht? Vielleicht geht da noch was?
Es ist geboten über den Stand der Dinge laufend aufzuklären. Ich sehe die Behörde hier und auch bei den Vorgaben zu Unfallschutzmaßnahmen vorrangig in der Pflicht.
Ich denke, mit rhetorischen Sprüchen wie: " Es wird alles getan", wird man sich nicht zufrieden geben.
Öfter eine exakte Aufklärung über den jeweiligen Stand der Dinge und Taten was vielleicht noch geht ist wünschenswert.
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- Bernd Offizier
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Dieses ist ein privates Blog mit unterschiedlichen Inhalten. Die Beiträge darin stellen meine persönlichen Gedanken, Meinungen, Ansichten, Erlebtem und Erfahrungen dar.
Zusätzlich auch die Beziehung auf und Wiedergabe von veröffentlichen Gesetzestexten, Berichten, Texten und die Kommentierung von Interviews, Presseberichten, sowie weiteren Medieninfos.
Aufgeführte Einsätze dienen lediglich als Basis zur Verständlichmachung der Kommentierung
bzgl. der Schadenfälle in Godorf und Wesseling.
Wird es diese Schlagzeile auch mal geben? "Die Runderneuerung von unter- und oberirdischen Anlagen und Leitungen ist zum Wohle der Bevölkerung fertiggestellt".
Leider geht es weiter im Abfackel-Wechsel zwischen unter- und oberirdisch.
Die Informationspolitik von der Shell und den Behörden wird auch vom Urfelder Ortsvorsteher Manfred Rothermund kritisiert.
Anderthalb Stunden nach dem Unglück war noch keine Info auf der Shell-Homepage! Unglaublich, man ließ die Bevölkerung im Ungewissen. Neue Info vom 16.5.2015 demnächst möchte man Schadenfälle innerhalb von 30 Minuten bekannt geben.
Die Einladung der Anwohner zu Kaffee und Kuchen war sehr bürgernah, vielleicht waren es die "Rauchzeichen" zur Einladung? Ok, sehr nett, allerdings - wir alle würden gerne ohne solche Einladungen auskommen.
Für die Vergabe von Gebrauchs-Standzeiten und ausreichenden Schutzmaßnahmen sind die Behörden Zuständig.
Ich sehe die Hauptverantwortung bei den Behörden, aber finden Sie dort einen Verantwortlichen? So direkt wird wohl keiner zuständig sein. Ich denke aber, hier muss der Hebel zum Umlegen gesucht werden.
Rhein-Erft Rundschau.
Anhang AlarminWesseling.jpg wurde nicht gefunden.
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- Bernd Offizier
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Leider geht es weiter im Abfackel-Wechsel zwischen Unter- und Oberirdisch.
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- Bernd Offizier
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- Von Bernd Offizier - (Eingesetzt am 28./31.10.2012)
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bzgl. der Schadenfälle in Godorf und Wesseling wo über eine Million Kerosin ins Erdreich geflossen ist. Bisher wurden 3 Schadenfälle und gestern dem 30.10.2012 der Nächste bekannt lt. Kölner Wochenspiegel vom 31.102012.
Nach allem was ich gelesen habe greife ich den Satz auf vom Chemie- und Wasserexperten Paul Körfges vom Bund NRW, der in einem Satz gesagt hat: „ Hier wurde jahrelang nach dem Motto, wenn es knallt wird repariert' gehandelt.“ Mehr in der "Welt am Sonntag" vom 19.04.2015.
Anhang KrfgesbringtesineinemSatzaufdenPunkt.jpg wurde nicht gefunden.
Wenn dem so ist, wo haben die Aufsichtsbehörden dann ihre Kontrolleure hingeschickt? Wo waren sie? Ich denke, sie waren bei den, nach deutscher Art, kontrollierten Kleinunternehmern, wo sonst?
Ich kann nur wieder auf meinen Bericht hinweisen: "Zweierlei Maß"
Über die kleine Strafe, im Wert von einen Achtfamilienhaus, lacht wohl jeder Kaufmann und - die Shell hat viele davon.
Mir drängt auf, in Johannes Remmel NRW-Umweltministerium wohl nicht.
Dazu auch die Reaktion bzgl. der Arbeitsplätze, für mich eine Kaschierung der Versäumnisse. Logisch ist, durch permanent exakte und von Erfordernis gebührenden zeitnahen Kontrollen von den Behörden sowie der Shell selbst wären durch Ersetzung der gefährdeten Rohrleitungen Arbeitsplätze geschaffen worden.
Warum wurde von der Bezirksregierung die Shell erst 3 Monate nach dem Vorfall die Auflage gemacht ein Gutachten erstellen zu lassen, welches jetzt, lt." Welt am Sonntag 19.4.2015", erst vorliegt? ich erinnere, der Vorfall wurde am 31.10.2012 gemeldet. Mehr dazu "Welt am Sonntag" 19.4.2015.
Es ist eine Schande, wie leichtsinnig die „Schuldlosen“ die Erde unseren Nachkommen hinterlassen.
Kein Ziel ist so hoch, dass es unwürdige Methoden rechtfertigte. (Albert Einstein)
Rhein-Erft Rundschau Fr. 17.04.2015, dazu ist auch ein Kommentar veröffendlicht.
Anhang Shellmuss18Milionenzahlen.jpg wurde nicht gefunden.
Rhein-Erft Rundschau Sa. 18.4.2015 / Ein weiterer längerer Artikel ist auch an diesem Tag in der Rhein-Erft Rundschau erschienen: "Shell sieht Gutachten als Chance".
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Anhang BildZeitungKln08.01.2015Seite12.pdf wurde nicht gefunden.
Noch 7000 Liter Benzin (Kerosin) im Grundwasser berichtet die "BILD" am 08.01.2015.
Anhang BildZeitungKln08.01.2015Seite12.jpg wurde nicht gefunden.
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Anhang KoelnischeRundschau-Rhein-Erft-Kreis6-11-2014.pdf wurde nicht gefunden.
Anhang K.R06.11.14Rhein-Erft-Kreis.jpg wurde nicht gefunden.
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Das Engagement von vielen Seiten hat offenbar die Deutsch Shell veranlasst mehr für die Sicherheit und den Umweltschutz zu tun. Wir werden achtsam sein und sehen - ob die eingeleiteten Maßnahmen reichen.
Anhang KlnischeRundschau-ShellRheinlandwillbesserinformieren.jpg wurde nicht gefunden.
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Anhang KontrolleureinderShell-Raffinerie.jpg wurde nicht gefunden.
Artikel in der Rhein-Erft Rundschau vom12.07.2014
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Bericht in der Rhein-Erft Rundschau Di. 17.06.2014
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Rundschau Rhein Erft Freitag 23.05.2014
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Anhang ShellBildZeitung3.5.2014.jpg wurde nicht gefunden.
Shell Bild Zeitung 3.5.2
Anhang SehellBildZeitung3.5.2014.pdf wurde nicht gefunden.
014
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Anhang StadtspitzebeiShellGodorf.jpg wurde nicht gefunden.
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Bericht in der "Rhein Erft" vom Sa. 05.04.2014
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Gedanke des Monats:
Das unter der Shell-Rheinland-Raffinerie in Wesseling ausgelaufene Kerosin kann Experten zufolge noch jahrzehntelang das Grundwasser belasten. "Es gibt Fälle von mit Kerosin kontaminierten Böden, in denen auch nach 30 bis 40 Jahren noch Giftstoffe gefunden werden", sagte die Geologin Barbara Reichert dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch in Wesseling werde man vielleicht noch in 40 Jahren die Belastung messen können.
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Frage des Monats:
Ist das Trinkwasser der Kölner sowie der Brühler durch die Vorkommnisse in Wesseling bei Shell gefährdet?
Was hat dazu geführt, dass der Vorfall so spät erst bekannt wurde?
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Diskussionsthema für Monat:
zu Brühl:
„Die Stadt Brühl erhält ihr Trinkwasser über eine Wasserleitung vom Wasserwerk Hochkirchen. Dieses Wasser ist zum Teil Grundwasser, zum Teil Uferfiltrat des Rheins."
zu Köln:
Warum ist der Kerosinsee auch für das Kölner Trinkwasser eine Gefahr?
Das Zauberwort heißt „Hydrogeologie in der Niederrheinischen Bucht, zu der die Kölner Bucht als südlichster Teil dazugehört „
Wichtig sind hier die nebeneinanderliegenden Bruchstufen, die auf den Abscher-Ebenen undurchlässig sind. Diese Erkenntnis ist schon von Geologen erarbeitet worden, die sich im Bereich der kriegsbedingten Altlasten unter den ehemaligen "Hermann-Göring-Werken , dann Uk, DEA und jetzt SHELL-Wesseling befinden.
Dort versucht man zu erkunden, wie diese nebeneinanderliegenden wasserführenden Schichtverbände liegen.
So kann verhindert werden, dass durch unbedachtes Bohren eine Kontamination von Nachbarteilschollen verursacht wird. Andererseits sind auch die Kohlenwasserstoffblasen über den Schichtwasserverbänden so einzugrenzen, dass ökonomisch und ökologisch nur die verunreinigten Bodenbereiche saniert werden müssen.
Der geplante Neubau der Kerosinleitung als oberirdische Rohrleitung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, das beschädigte Image wieder sauber zu polieren.
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Anhang ShellbautneueLeitungen2.jpg wurde nicht gefunden.
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Bericht in der "Rhein Erft" vom 19.03.2014
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Anhang StaatsanwaltschaftermitteltwegenBrandstiftung.jpg wurde nicht gefunden.
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Anhang DeutlicheKritikanShellsInformationpolitik.jpg wurde nicht gefunden.
Rhein-Erft Rundschau 14.02.2014
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Anhang RemmelverlangtKonsequenzenbeiderShell.jpg wurde nicht gefunden.
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Anhang Loesch-bungloestedasFeuerbeiderShellaus.jpg wurde nicht gefunden.
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Anhang Lschtest-PannelstedenBrandeiderShellaus.jpg wurde nicht gefunden.
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Bericht in der Rhein-Erft Rundschau vom 12.02.2014
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Anhang ShellsollmehrindieSicherheitinvestieren.jpg wurde nicht gefunden.
Anhang ShellsollmehrindieSicherheitinvestieren.pdf wurde nicht gefunden.
Bericht in der Rhein-Erft Rundschau vom 08.02.2014
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Im eigenen Betrieb hatte der Gefahrenschutz immer Priorität. Der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft hat es beispielhaft bezeichnet. Aber es geht auch anders - wie aus den Aufzeichnungen von Berichterstattern hervorgeht.
Es gibt immer noch Leute, die erst wach werden, wenn ihnen der Brennstoff auch ohne Heizölwagen in den Keller fließt. Nach meinen neusten Erkenntnissen wage ich das auch noch auszuschließen. Weshalb? durch dunkle Wolken wird ihnen die Sicht für anfließenden Brennstoff versperrt. Nein, zurück, spätestens, wenn‘s Wasser ölversetzt aus der Leitung kommt wird man‘s bemerken, dass die Prüforgane versagt haben. Wer sieht es anders?
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Anhang Scan_Januar-12-2014-11-01.jpg wurde nicht gefunden.
Bericht in der Rhein-Erft Rundschau vom 11.01.2014 - siehe dazu auch die Einfügungin der nächsten Seite -
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Anhang ShellGrossbrandDo.09.01.14.pdf wurde nicht gefunden.
Zur Drehung des Anhangs: oben rechts auf die Doppelpfeil >> kliken und dann im urzeigersinn drehen. Zurück mit dem Corser ganz hoch, bis an den Rahmen, fahren. Weiterer Ablauf ist dann erkennbar.
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Anhang KerosinseeBio-Testverfahren_2013-12-15.pdf wurde nicht gefunden.
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Anhang shellPM.pdf wurde nicht gefunden.
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Anhang ShellsiegtvorGericht.pdf wurde nicht gefunden.
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Siehe Bericht Kölnische Rundschau vom15.06.2013
Anhang NurwenigKerosinabgepumpt.png wurde nicht gefunden.
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Sa 08.06.2013 08:45
Hallo alle Politik Interessierten,
die Piraten Crew Brühl,
lädt ein zu ihrem Crew Treffen, am 13.06.2013 ab 19:30 Uhr im
Hotel "Kurfürst", Köln Straße 40, 50321 Brühl, Eingang Gartenstraße.
Alle Themen werden öffentlich sein:
Top- 1 Vorbereitung Infostand am 22.06. Wesseling/Thema Kerosinsee. Shell
mit Zusammenarbeit des KV Köln.
Als Gäste werden Abgeordnete des Landtages NRW sowie Direktkandidaten
aus dem Rhein Erft Kreis.
Anbei der Infoflyer.
Top- 2 Road Map für den Direktkandidaten WK 92, Thomas Winsberg.
Top- 3 Reflektion der Infoveranstaltung der Initiative Brühl Ost (IB-O)
vom 27.05.
Top- 4 Vorbereitung Stammtisch in Köln Rodenkirchen
Top- 5 Einlagerung des Werbematerial für BTWK REK 2013
Termine:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Gedanke des Monats:
Das unter der Shell-Rheinland-Raffinerie in Wesseling ausgelaufene Kerosin kann Experten zufolge noch jahrzehntelang das Grundwasser belasten. "Es gibt Fälle von mit Kerosin kontaminierten Böden, in denen auch nach 30 bis 40 Jahren noch Giftstoffe gefunden werden", sagte die Geologin Barbara Reichert dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch in Wesseling werde man vielleicht noch in 40 Jahren die Belastung messen können.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Frage des Monats:
-ist das Trinkwasser der Kölner sowie der Brühler, durch die Vorkommnisse in Wesseling, bei Shell gefährdet?
-was hat dazu geführt, das der Vorfall so spät erst bekannt wurde?
-
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Diskussionsthema für Monat
zu Brühl:
„Die Stadt Brühl erhält ihr Trinkwasser über eine Wasserleitung vom Wasserwerk Hochkirchen. Dieses Wasser ist zum Teil Grundwasser, zum Teil Uferfiltrat des Rheins."
zu Köln:
Warum ist der Kerosinsee auch das Kölner Trinkwasser eine Gefahr.
Das Zauberwort heißt „Hydrogeologie in der Niederrheinischen Bucht, zu der die Kölner Bucht als südlichster Teil dazugehört „
Wichtig sind hier die nebeneinander liegenden Bruchstufen, die auf den Abscher-Ebenen undurchlässig sind. Diese Erkenntnis ist schon von Geologen erarbeitet worden, die sich im Bereich der kriegsbedingten Altlasten unter den ehemaligen "Hermann-Göring-Werken, dann Uk, DEA und jetzt SHELL-Wesseling befinden. Dort versucht man zu erkunden, wie diese nebeneinanderliegenden wasserführenden Schichtverbände liegen, um so durch unbedachtes Bohren Kontamination von Nachbarteilschollen zu verhindern, andererseits auch die Kohlenwasserstoffblasen über den Schichtwasserverbänden so einzugrenzen, dass ökonomisch und ökologisch nur die verunreinigten Bodenbereiche saniert werden müssen.
Immer wieder wird Kommerz als Grundlage für Naturzerstörung erlebt.
„Shell hat nicht umfassend genug und zu spät gehandelt“
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- Bernd Offizier
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Anhang Wesseling-Shell-Flyer-martin.pdf wurde nicht gefunden.
Lt. Piraten-Partei hat die Stadt Wesseling den Infostand am 22.06.13. 9 qm Fläche genehmigt.
Interessante Links zum Thema:
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/aktuelles/shell/index.html
www.lebenstraeume-und-realitaet.de/index.php/forum-3/9-gesundheit/179-shell-eingrenzung-von-gefahren-siehe-auch-bericht-zweierlei-mass
www.ksta.de/wesseling/kerosinsee-giftstoffe-im-grundwasser-gefunden,15189192,21604190.html
www.shell.de/aboutshell/our-business-tpkg/manufacturing/rhineland-refinery/information.html
.
Link-1: Bezreg-Köln.nrw
Link-2: Lebensträume und Realität
Link-3: Giftstoffe im Grundwasser gefunden
Link-4: Shell
Hier im (E-Book) Online-Buch und alt.senat-chor.de/#xl_xr_page_index (inaktiv), sowie lebenstraeume-und-realitaet.de/senat-chor-neue-seite sind private Blogs mit unterschiedlichen Inhalten. Die Beiträge darin stellen die persönlichen Gedanken, Meinungen, Ansichten, Erfahrungen und Erlebnisse der Autoren dar.
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- Walter Gollhardt
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Vielleicht kann ja die Shell in Wesseling dort noch etwas lernen!
www1.wdr.de/themen/panorama/kerosinelmpt101.html
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Letzte Meldung:
Am 22.06.2013 von 10 bis 14.00 Uhr, hat die Piraten Partei in Wesseling, mittig der Flach-Fängler-Str. einen Infostand über das Thema: Shell/Kerosinsee.
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- Bernd Offizier
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Es geht weiter,
in der Sendung: Aktuelle Stunde vom 25.3.2013 sagte der Kölner Unternehmer Tambach, der in Wesseling Gewerbegebiet kaufen wollte, den bereits geplanten Kauf ab.
Er nannte den unter dem Grundstück liegenden Kerosinsee als Grund.
Weiter war zu hören, dass Grundstücksbesitzer nicht gerade glücklich sind, dass sie auf einem Kerosinsee wohnen.
Auch wurde berichtet, dass Klagen auf Schadenersatz im Raume stehen.
Die Regenerierung mit Mikroben wird nach Experten-Meinungen 40-50 Jahre dauern.
Es bleib nur noch die Hoffnung, dass es der Shell gelingt, den Kerosinsee schneller abzupumpen als es
z. Z. absehbar ist.
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Eine Übersicht über die vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen kann im Internet eingesehen werden.
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/aktuelles/shell/index.html
www.bezreg-koeln.nrw.de/mnogo/bezreg-koeln.cgi?q=+internet%2Faktuelles%2Fshell+gutachten&wm=sub&config=bezreg-koeln&x=0&y=0
www.bezreg-koeln.nrw.de/mnogo/bezreg-koeln.cgi?q=+aktuelles+shell+gutachten&wm=sub&config=bezreg-koeln&x=9&y=9
(Nach der Suche kann die gesuchte Seite kann ganz oben in der Leiste duch Anklicken geöffnet werden)
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- Bernd Offizier
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die Staatsanwaltschaft hat auch u. a. Anzeige gegen Unbekannt gemacht.
Wer sind die Unbekannten?
In meinen Ausführungen habe ich hierüber einiges, aus den verschiedensten Infos, geschrieben.
Ich denke, auch die Bezirksregierung und der TÜV sind in den Augen des Oberstaatsanwaltes keine "Heiligen Kühe".
Es wir wohl noch einige Zeit dauern bis dass alle Schuldigen gefunden sind.
Es ist nur sehr schade, dass die Schäden, lt. Fachleuten, zu mindest zu unseren Lebzeiten irreparabel bleiben.
Um weitere derartige Schäden zu vermeiden hilft nur, die Bereitschaft von der Shell fortlaufend die neusten Technologien einzusetzen, sowie genaue Prüfungen von der Bezirksregierung.
Ich bin gespannt welche Mängel der TÜV in seinem Bericht von 2010 aufgeführt hat.
Nach meinem Wissen, wurde der Bericht dem Wesselinger Rat, auf dessen Anfrage, bisher nicht vorgelegt.
Wurde von der Bezirksregierung im TÜV-Bericht einiges überlesen? Wir wissen es nicht, zumindest kommen bei mir Zweifel auf.
Im Spiegel war zu lesen, dass die Bezirksregierung gewisse Fehler eingestanden hat, nur nicht welche.
Nun, wir müssen abwarten.
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- Walter Gollhardt
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www.ksta.de/wesseling/kerosinsee-giftstoffe-im-grundwasser-gefunden,15189192,21604190.html
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Dieses war auch mein Eindruck zwischen zwei Shell Informationen.
Die erste entnahm ich der Kölnischen Rundschau vom 20.1.2012 wobei der Direktor der Shell, Bram Steenks, sich entschuldigte, leistete im Wesselinger Rat Abbitte und gab zu erkennen nun ein modernes Leck-Erkennungssystem installieren zu lassen.
Die Zweite aus einem Interview gesendet über WDR am Freitag, den 11.o1.2013 kurz nach 10 Uhr klang für mich alles wieder sehr schwammig vom Schell Pressesprecher Constantin Hoensbroich.
Aus einem Antwortschreiben von Herrn Detlef Seif, MdB, entnahm ich: Einwandige unterirdische Rohrleitungen sind nur noch zulässig, wenn sie in Schutzrohren verlegt oder als Saugleitung ausgebildet sind (§ 3 Abs. 10 der NRW-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe - VAwS). Zudem müssen Leckerkennungssysteme eingesetzt werden.
Für Altanlagen wie jene in Wesseling gelten hingegen andere Anforderungen. Aus Gründen des Bestandsschutzes dürfen sie weiter betrieben werden, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen gewisse Anforderungen an die Beschaffenheit, den Korrosionsschutz und die Sicherheitseinrichtungen erfüllt sein.
Zudem sind regelmäßige Überwachungsmaßnahmen vorgeschrieben, wie etwa Leckerkennungsprüfungen und Lebensdauerabschätzungen. Die vorgeschriebenen Überwachungsmaßnahmen sind jedoch nicht wirkungsvoll genug.
Insbesondere die vorgesehenen Methoden zur Leckage-Erkennung entsprechen nicht dem Stand der Technik.
Durch das Fehlen eines ausreichend sensiblen Leckerkennungssystems war es im aktuellen Fall möglich, dass über einen Zeitraum von vier Wochen rund eine Million Liter Kerosin unbemerkt auslaufen konnten. - Ende der Entnahme -
Nun, schau ´n wir mal was die Shell nun einbauen/verändern möchte und auf welches Niveau die Bezirksregierung sich einlässt.
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- Bernd Offizier
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Hans Theo Klug, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Brühl, der den Kontakt hergestellt hat, habe
ich auch, zu seiner Info, diese Mail unter: "Cc" gesendet.
Nun, Standard ist, wenn alles auf der Schiene ist, springen die Trittbrettfahrer/innen
mit viel tam tam auf den "fahren Zug" auf.
Ich bin gespannt!
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- Bernd Offizier
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Standard:
Wenn der Staatsanwalt sich meldet oder erwartet wird, dann tut es einem leid und man gelobt Besserung.
Das kennt man.
Meine Kenntnisse aus einem Artikel der Kölnischen Rundschau vom 20.1.2012
Der Direktor der Shell, Bram Steenks, hat sich entschuldigt und leistet im Wesselinger Rat Abbitte und will nun ein modernes Leck-Erkennungssystem installieren.
Das Beharren auf dem Bestandschutz von 1942, wo vor einigen Wochen die Shell noch drauf gepocht hatte, wurde offenbar von ihr aufgegeben.
Leider hat er den TÜV- Prüfbericht von 2010 dem Wesselinger Rat nicht vorgelegt, bei dem der TÜV Mängel festgestellt hatte.
Ich denke, der Oberstaatsanwalt wird hatnäckiger nachfragen.
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- Bernd Offizier
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Ja, ich habe es auch gelesen. Man hatte es aber vorausgesehen, dass bei ansteigendem Rhein, durch den erhöhten Druck nach außen und die erhöhte Fliesgeschwindigkeit, eine Ausdehnung nach N/W zu erwarten ist.
Um Gefahren zu vermindern würde ich empfehlen, bei schuldhaften und leichtfertigen Handlungen die Auftraggeber mit dem Rest in der Kette zur Therapierung, für eine Längere Zeit, in geschlossene Anstalten zu arretieren undsie hier mit entsprechenden Reinigungsarbeiten zu beschäftigen. Geldstrafen alleine schrecken nicht genug ab.
Schau ‘n wir mal, ob Abgeordnete und die Staatsanwaltschaft dazu beitragen können, die Behörden und die Industrie zu erhöhten Sicherheitsstandards und erhöhtem Gefahrenschutz ermuntern können.
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- Walter Gollhardt
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dass nun für die Weihnachtstage kommende Rheinhochwasser sorgt für eine Unterbrechung der Abpumpaktion des Kerosinsees.
Der nun auch zwangsläufig steigende Grundwasserspiegel, dieses Ereigniss findet ja immer mit einer gewissen Verzögerung nach einem Rheinhochwasser statt, wird unweigerlich für eine schnellere Vergrößerung des unterirdischen Kerosinsees sorgen.
Spannend für uns Betroffene wird nun sein, wie man von Seiten der Shell und den Behörden auf diese neue und erwartbare Situation reagieren wird.
Herzlichst
Walter
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- Bernd Offizier
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Unser Umweltminister Dr. Remmel hat, lt seiner Aussage, keine Schuld bei der Verwaltung erkannt.
Im gleichen Interview äußerte er sich, dass ein juristisches Vorgehen gegen die Shell nichts bringe. Aus diesen Worten entnahm ich, hier geht alles wie das „Hornberger Schießen aus.
Ich denke, unser Umweltmister wäre gut beraten gewesen, wenn er beide Aussagen nicht getätigt hätte, und dem Justizminister die Stellungnahme hierzu überlassen hätte.
Da der Umweltminister schon die Flinte ins Korn geschmissen hat, wird sich wohl keiner wagen diese wieder heraus zu holen.
Außer der Piraten Partei und der CDU haben die Parteien sich "bedeckt gehalten“. Eine Partei schrieb mir sogar u.a.: sie gibt hierzu keine Stellungnahme ab.
Hans Theo Klug, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Brühl, wollte zwar den Vorgang den zuständigen Abgeordneten mitteilen, habe aber bisher noch nichts von engagiertem einschreiten gehört.
Ergänzt/Änderung: Heute am 20.12.2012 habe ich eine Mail bekommen von:
Tobias Voget
Wissenschaftlicher Mitarbeiter vom Büro Detlef Seif MdB.
Auszug aus der Mail: Wir befassen uns derzeit mit der Angelegenheit und haben bereits einige Nachforschungen angestellt.Wir werden Ihnen in Kürze eine Antwort zukommen lassen und bitten angesichts der Komplexität der Materie um Verständnis für die Verzögerung.--
Vielen Dank Liebe CDU ler für Ihr Umwelt-Arrangement.
Es wäre doch ein Thema für alle Parteien sich hier zu Profilieren - auch für den Wahlkampf -pardon, es handelt sich ja hier um einen Lobbyisten. Zeigt eine oder mehrere Parteien in dieser Sache Verantwortung?
Nun, der Wesselinger Rat hat einmal Luft abgelassen. Fühlte sich aber vom Pressesprecher der Shell verschaukelt.
Von unserer Ministerpräsidentin habe ich erwartet: sie würde die Behebung/Eingrenzung von diesem großen Umweltschaden zur Chefsache machen - denkste!
Auch der Kölner Rat hat in der Ratssitzung den Tagesordnungspunkt Nr. 1 „Pannenserie Shell“ vom 15.11.2012 vertagt!
In Berlin sind die Berufsgenossenschaften und die Feuerwehr konsequenter.
Der Flugplatz Schönefed wird nicht in Betrieb genommen, bis das die Gefahrenschutz-Bedingungen erfüllt sind, egal was es (den Bund) kostet!
Vielleicht sind in Berlin noch Ausbildungsplätze frei?
Man macht sich so seine Gedanken. Die Mitarbeiter von den Berufsgenossenschaften gehen, aus Erfahrung, bei mittelständigen Betrieben innerhalb von Betriebskontrollen exakt ihrem Dienst nach. Frage: haben zum Vergleich ihre Kollegen bei den „Lobbyisten“ anderslautende Prüfmaßstäbe?
Vielleicht wird der Kölner Oberstaatsanwalt Licht ins „Dunkel“ bringen.
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- Bernd Offizier
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Ermittlungsverfahren wegen einer Leckage an der Rohrleitung Nr.7 auf dem Gelände der Fa. Shell Deutschland Oil GmbH - Werk Wesseling -gegen Unbekannt
Tatvorwurf: Bodenverunreinigung u. a.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen des Schadenfalles auf dem Gelände der Firma Shell Deutschland Oil GmbH Werk: Wesseling ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt von Amts wegen eingeleitet.
Die Ermittlungen dauern an.
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- Bernd Offizier
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Die von mir vorher erwähnten Paragrafen habe ich in die Fragen eingestellt.
Am 05.12. 2012 bekam ich Antwort von der Generalstaatsanwaltschaft Köln, dass Sie den Vorgang an den leitenden Oberstaatsanwalt in Köln weitergeleitet haben.
Nun, wenn alles rechtens zugeht und zuging, hat ja keiner etwas zu befürchten.
- Vorher, am 26.11.2012, hatte ich ein Schreiben an Staatsanwaltschaft Köln mit gleichem Inhalt geschickt. -
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- Bernd Offizier
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Der Ablauf könnte wie folgt aussehen:
Danach wird von den Neuen wohl keiner Bescheid wissen (wollen) über Abgelaufenes.
Pardon, da kann ich nichts zu sagen, das war vor meiner Zeit, wird man logischerweise von den Neubesetzungen hören.
Schuldige, wenn es die überhaupt gab, sind von der Bildfläche verschwunden.
Die Dienstweg-Abläufe müssen nun neu eingetreten werden. Handlings müssen erst neu erarbeitet werden.
Zum Glück haben die Medien jeden Tag neue Schlagzeilen, ich denke, wenn das Land, unsere Ministerpräsidentin Frau Hannelore Kraft oder auch die Staatsanwaltschaft nicht einschreiten, kann man in Ruhe „weiterarbeiten“.
Info von: Hans Theo Klug, Fraktionsvorsitzer der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Brühl, teilte mir mit: „Die Stadt Brühl erhält ihr Trinkwasser über eine Wasserleitung vom Wasserwerk Hochkirchen. Dieses Wasser ist zum Teil Grundwasser, zum Teil Uferfiltrat des Rheins." U. a. bezogen auf das Shell-Thema:
„Ich werde mich in dieser Angelegenheit an unsere Abgeordneten wenden.“
Ja, wir bekommen unser Wasser von vor den Türen der Shell!
Eingeleitet über den Sprecher der Brühler Piratenpartei Harry Hupp, hat der Landtagsabgeordnete Hans-Jörg Rohwedder, umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, im Ausschuss, zum Tema Shell, sehr ausführlich Stellung bezogen - hier auch meine Fragen eingebracht.
Nun, schau ’n wir mal, dann sehn wir ja. - Wenn ich neue Infos habe, werde ich auch über diese berichten.
Die Letzten im Glied sind oft die Dummen. Auch meine Shell-Tankstellen-Pächter werden es wohl zu spüren bekommen.
Schade, sehr sympathische Leute, haben die Tankstelle gerade erst übernommen.
Siehe auch Buchseite: Anthropologie (Beispiel Shell)
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- Bernd Offizier
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Hier muss der Umweltminister Dr. Remmel wohl zurückrudern.
In einem Interview (Kölnische Rundschau vom 26.10.2012)äußerte er sich u. A.: "Ein Versäumnis der Behörden ist nicht erkennbar."
Im Kölner Stadtanzeiger, Mittwoch 21.11.2012 ist u. a. zu lesen:
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte deshalb von der Bezirksregierung gefordert, einen Fragenkatalog zum Ausmaß der Zerstörung zu beantworten.
Darin gibt die Bezirksregierung zu, eine genaue Kontrolle der Leitungen versäumt zu haben. „Es wurde neben den Prüfungen noch ein Leckerkennungssystem eingesetzt, das aber im realen Fall nicht für eine frühzeitige Erkennung des Umweltschadens ausreichte“, heißt es in der Stellungnahme der Behörde.
Weiterhin zu lesen:
Wesseling.
Das unter der Shell-Rheinland-Raffinerie in Wesseling ausgelaufene Kerosin kann Experten zufolge noch jahrzehntelang das Grundwasser belasten. "Es gibt Fälle von mit Kerosin kontaminierten Böden, in denen auch nach 30 bis 40 Jahren noch Giftstoffe gefunden werden", sagte die Geologin Barbara Reichert dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch in Wesseling werde man vielleicht noch in 40 Jahren die Belastung messen können.
Das unter der Rheinland-Raffinerie in Wesseling ausgelaufene Kerosin belastet möglicherweise noch nach Jahrzehnten das Grundwasser. Das Kerosin könnte nicht vollständig abgesaugt werden, erklärte eine Expertin gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Ich denke die Staatsanwaltschaft wird sich wohl einschalten und alle die bisher etwas "zu sagen" hatten zum "stramm stehen" antreten lassen.
Nun, mit genauen Kontrollvorgaben und deren Ausführungen von den Behörden/Regierungen und Prüforganen würden Mensch, Tier und die Natur von dieser und anderen Belastungen (Luftverschmutzungen) verschont bleiben.
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- Bernd Offizier
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(11 MB) bitte ca. 20 Sekunden warten, bis der Film geladen ist.
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- Bernd Offizier
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Die Kontrollen der Behörden waren/sind unzureichend.
Um von sich abzulenken wird der "Schwarze Peter" immer wieder der Shell zugeschoben.
Für jeden logisch:
Wenn ein Auto nicht mehr durch den TÜV kommt muss es für den weiteren Betrieb gleich instandgesetzt werden.
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- Bernd Offizier
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Erkenntnis nach einem fast zweieinhalbstündigen Dialoges mit Vertretern von der Shell.
Sacha Jügel von der Linken Fraktion drückte sich so aus: „Ich glaube ihnen kein Wort mehr“ gerichtet an Pressesprecher Constantin Hoensbroich und Wulf Spitzley von der Shell.
Ludger Strobel von den Grünen im Rat warf dem Pressesprecher von der Shell vor: Bewusst Informationen zurückzuhalten, oder erst verspätet zu nennen.
Mehr hierzu im „Brühler Schossboten“ vom 14.11.2012
Wenn Umweltminister Dr. Remmel der Shell schon die Absolution erteilt, ohne Bußbereitschaft von der Shell, indem er im Interview am: 26.10.2012 sagte. „ Ein Rechtsstreit macht keinen Sinn“.
Das ist noch nicht einmal Theologie-Norm.
Die Shell bekam somit eine Immunität in diesem Bereich!
Weiter noch, die Shell ist nun der Dirigent und nicht der Bund und das Land.
Mehr kann man nicht falsch machen.
Ball verkehrtherum, passt doch, wir hatten doch schon den 11. im 11.
Ich denke jetzt reicht es.
In der Bildzeitung vom16.11.2012 war zu lesen: Kraft und Remmel kämpfen.
Ja, sie machen von sich reden.
Für die Bürger sind keine pastoralen Reden wie bei Wahlkämpfen für sich, Bewerbung in den „Grünen Parteirat“ vom Theologen Herrn Umweltminister Dr. Jürgen Remmel und Schaulaufen der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von uns Bürgen gefragt. Jetzt muss endlich gezeigt werden wer der Gesetzgeber ist!
Nach den Reden muss allerdings juristische und didaktische Handwerkskunst gezeigt werden mit den entsprechenden Hinweisen auf Recht und Gesetz und deren Einforderung.
Hierbei sind zusätzlich zum schon Tagen vorher Erwähnten u. a. auch Verankerungen im Europäischen Wasser-Haushalt-Gesetz zu beachten!
"Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist"
( Für mich besonders erwähnenswert: § 1 Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der
- Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. L 20 vom 26.1.1980, S. 43), die durch die Richtlinie 2000/60/EG (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) geändert worden ist,
Noch zur Info: Der Tagesordnungspunkt „Shell“ wurde am 15.11.2012 in der Ratssitzung des Kölner Stadtrates vertagt.
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- Bernd Offizier
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Ihre nachfolgende Mail habe ich erhalten und an das
Dezernat Soziales, Integration und Umwelt
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
(E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
weitergeleitet.
Das angesprochene Thema steht derzeit unter TOP
1.1 Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer aktuellen Stunde betreffend "Pannenserie bei der Firma Shell"
AN/1759/2012
auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung. Die Sitzung findet am 15.11.2012 um 15.30 Uhr statt.
Falls Sie als Zuhörer teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Zutrittskarte, die Sie unter der Ruf-Nr. 0221/221-22214 bestellen können. Die Festlegung, welches Thema als aktuelle Stunde behandelt wird, erfolgt zu Beginn der Ratssitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kramp
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
01-211 - Sitzungsdienst
Historisches Rathaus
Rathausplatz
50667 Köln
Tel. (0221) 221-22061
Fax (0221) 221-26570
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Von: Bernd Offizier [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Freitag, 2. November 2012 13:29
An: 01 Poststelle Oberbürgermeister
Cc: 01-Sitzungsdienst
Betreff: WG: Gefahren Stopp
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rooters,
durch die zahlreichen Störfälle der Deutschen Shell in Godorf und Wesseling sehe ich unseren Lebensraum gefährdet.
Auch im Wissen darum, dass das Wasserwerk Hochkirchen das Wasser zum Teil aus Grundwasser und zum Teil aus Uferfiltrat des Rheins zieht.
Bitten möchte ich Sie, alle Möglichkeiten zu prüfen, ob die Deutsche Shell nicht gegen Bundes- und Landesrecht verstößt, und ggf. mit dabei zu helfen, entsprechende Schritte einzuleiten, u.a. wegen Verstoß gegen: Bundes-Bodenschutzgesetze (BGBl. I S. 502), Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20a GG,
Strafgesetzbuch¬ BGBl. § 324 Gewässerverunreinigung, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz.
Ergibt sich nicht aus Vorgetragenem eine Überlagerung des Bestandschutzes der Shell aus dem Jahre 1942?
Verwaltungs-Juristen werden es wohl herausfinden.
Anregen möchte ich, Vorgetragenes als Tagesordnungspunkt in den Rat einzubringen.
Viele Grüße
Bernd J. Offizier
Tel. 0171.3190200
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lebenstraeume-und-realitaet.de/
Von: Bernd Offizier [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Mittwoch, 31. Oktober 2012 16:43
An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Betreff: Gefahren Stopp
Z. T. verdeckte Mailempfänger
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bürger, Mitglied von Attac und der Piratenpartei und auch in Form als Bürger bat mich konkreter zu werden bez. meines Rundmails vom Freitag dem 26.10.2012 (siehe Anlage).
Aus dem Onlinebuch www.lebenstraeume-und-realitaet.de/ kann er und Sie meine Gedanken zum Gefahren-Stopp bzgl. der Schadenfälle bei der Deutschen Shell entnehmen. Die Kopie hiervon ist auch in der Anlage.
Mit optimistischen Grüßen
Bernd J. Offizier
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Hier heißt es im Schlusssatz: „ Bei der Fa. Shell ist es trotz der durchzuführenden Prüfungen zu einem Schaden gekommen. Sobald dessen Ursachen ermittelt sein werden, wird zu prüfen sein, wie vergleichbare Schäden zukünftig vermieden werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hans-Jürgen Fragemann
Was ist nun richtig?
Die Kölnische Rundschau hat lt. ihren Berichten, die Auskünfte von der Kölner Bezirksregierung über dreiundzwanzig Vorfälle bisher in diesem Jahr erhalten und nicht von einem!
Die Kölnische Rundschau schreibt u. a. in einem Bericht:
Ein Sprecher von der Shell verweigerte auf Anfrage der Rundschau eine Antwort auf die Anfragefrage der Rundschau, wie häufig seit Jahresbeginn Rohrlecks bemerkt worden sind. Er schloss zugleich nicht aus, dass die Zahl der Schadenfälle höher ist als bisher öffentlich bekannt.
Der Shell Sprecher bezeichnet die Daten als intern. Er sagte: „Intern bleibt intern.“ Shell informiert die Öffentlichkeit nach Worten des Sprechers, üblicherweise nur, „wenn externe Auswirkungen zu erwarten sind.“
Wie die Rundschau berichtet, ist Herrn Umweltminister Remmel, die aus weiteren vier Rohren auf dem Teil des Werksgeländes, der auf Kölner Stadtgebiet liegt, bekannt, dass hier weitere Raffinerie Produkte ausgetretenen sind. "Das alles ist bei der Landesregierung angekommen“, signalisierte Remmel.
Der Landeschef der Umweltschutzorganisation BUND, Paul Körfges, warnte, die Rohrlecks zu verharmlosen.- Er spricht von Mehrzahl!
Herr Fragemann, wem soll ich nun Glauben schenken?
Nun, Düsseldorf ist weit weg von den Schadenfällen, vielleicht auch, die Kommunikation der einzelnen Abteilungen untereinander, ähnlich der, der Bezirksregierung mit Ihnen, deshalb gehe nicht von einer Verharmlosung aus, mehr aus Gründen nicht voller Kenntnis.
Sie sprechen u. a. Prüfungen an. In der Tat, Wasserabflussleitungen kann man nicht mit Chemierohren die unter Druck stehen vergleichen. Hier sollte meines Erachtens keine Schnapsglasfüllung verloren gehen.
Zur Vermeidung von Unfällen, beim Umgang mit solchen Produkten ist es da nicht ökologisch erforderlich sich neusten Techniken und Möglichkeiten zu bedienen, als sich derer zu verschließen und auf einen Bestandschutz aus dem 3. Reich zu pochen?
Ich sehe es als sehr fahrlässig ist an, auch gegenüber dem Bundes- und Landesrecht, u. a. wegen Verstoß gegen: Bundes-Bodenschutzgesetze (BGBl. I S. 502), Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Strafgesetzbuch¬ BGBl. § 324 Gewässerverunreinigung, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz.
Besonders im Grundgesetz verankert für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von
Art 20a GG:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Nun, das ist meine Wahrnehmung aus Gesetz und Ökologie auch das Gefahrenschutz über einem Bestandschutz aus dem 3. Reich steht.
Den Oberbürgermeister der Stadt Köln, Herrn Rooters, und die politischen Fraktionen im Rat der Stadt Köln hatte ich auch diesbezüglich angeschrieben.
Am 15.11.2012 hat man die Shell-Unglücke als Tagesordnungspunkt in die Ratssitzung aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft ist ja medienorientiert und wird wohl bei Verstößen entscheiden was und wie zu prüfen ist, vielleicht auch alle, die bisher etwas zu „sagen“ hatten, als Befehlsempfänger zu degradieren und selbst die Marschrichtung vorgeben
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Durch die zahlreichen Störfälle der Deutschen Shell in Godorf und Wesseling sehe ich unseren Lebensraum gefährdet.
Auch im Wissen darum, dass das Wasserwerk Hochkirchen das Wasser zum Teil aus Grundwasser und zum Teil aus Uferfiltrat des Rheins zieht.
Bitten möchte ich Sie, alle Möglichkeiten zu prüfen, ob die Deutsche Shell nicht gegen Bundes- und Landesrecht verstößt, und ggf. mit dabei zu helfen, entsprechende Schritte einzuleiten, u.a. wegen Verstoß gegen: Bundes-Bodenschutzgesetze (BGBl. I S. 502), Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20a GG,
Strafgesetzbuch¬ BGBl. § 324 Gewässerverunreinigung, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz.
Ergibt sich nicht aus Vorgetragenem eine Überlagerung des Bestandschutzes der Shell aus dem Jahre 1942?
Verwaltungs-Juristen werden es wohl herausfinden.
Anregen möchte ich, Vorgetragenes als Tagesordnungspunkt in den Rat einzubringen.
Viele Grüße
Bernd J. Offizier
Tel. 0171.3190200
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Lt. Information von Herr Hans Theo Klug, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion im Rat der Stadt Brühl,
wird der Brühler Trinkwasserbrunnen in Berzdorf seit mehr als 10 Jahren nicht mehr genutzt.
Die Stadt Brühl erhält ihr Trinkwasser über eine Wasserleitung vom Wasserwerk Hochkirchen.
Dieses Wasser ist zum Teil Grundwasser, zum Teil Uferfiltrat des Rheins.
Im Weiteren will Herr Klug sich mit der Thematik aus meinem Bericht "Zweierlei Maß" an die Abgeordneten wenden.
Soweit die Info von Herrn Klug aus der Mail vom 01.11.2012.
Herr Klug, vielen Dank für Ihr Arrangement.
Bernd Offizier:
Nun, Hochkirchen liegt ja Tür an Tür mit der Shell in Godorf. Sind wir nicht gut beraten, wenn wir uns eigene Zisternen nach Spanischem Vorbild anlegen?
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Du als Wesselinger wirst wohl nun den Verlauf der steigenden Grundstück- und Objektpreise im Hahnwald und Umgebung verfolgen.
Hier wird nach Kerosin gebohrt!
Für mich allerdings uninteressant, ich fliege mit einem anderen Kraftstoff.
Wenn die Shell weiterhin auf ihren Bestandschutz aus 1942 pocht, wird wohl der Kölner Süden als minderwertiges Wohngebiet, für nicht Kerosin-Flugzeughalter, eingestuft.
Für die Bezirksregierung scheint es empfehlenswert hierfür einige Mitarbeiter abzustellen, die Abläufe prüfen müssen, damit die Störfälle zumindest reduziert werden.
Zeitungsbericht Kölnische Rundschau vom 01.11.2012
Der Ölkonzern Shell hat der Kölner Bezirksregierung seit Beginn des Jahres von 23 Unfällen und Störungen auf seinem Werksgelände in Köln-Godorf und Wesseling berichtet. Das teilte die Behörde der Kölnischen Rundschau mit.
Seit Januar traten sechsmal schädliche Stoffe aus den Rohren aus. Fünfmal kam es zu kleineren Störungen – etwa zur Freisetzung von Säuretöpfchen. Zwei weitere Ereignisse wurden als ungefährlich eingestuft. Ein Shell-Sprecher schloss nicht aus, dass es über die meldepflichtigen Ereignisse hinaus zu weiteren Störungen gekommen ist.
Infos aus einem der weiteren Berichte von den Störfällen bei Shell.
Shell bohrt im Rheinbogen.
Lt. Rundschaubericht vom 1.11.2012
Shell führt mit Grundstückseigentümern im Gewerbegebiet Rheinbogen Gespräche um Messbohrungen durchführen zu können. Das Unternehmen geht davon aus, kommende Woche die Größe des Kerosinsees auf dem Grundwasser bestimmen zu können.
Auszug aus der Kategorie: Trinkwasser der Stadtwerke Wesseling GmbH
AKTUELLES (entnommen am 1.11.2012)
Neuesten Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass sich der Kerosinsee weiter nach Westen ausgedehnt haben soll als erwartet. Die häufig zitierte Fließrichtung des Grundwassers in nördlicher Richtung ändert sich jedoch mit steigendem Rheinpegel. Bei einem Wasserstand von ca. 5,00 m Kölner Pegel ist der Einfluss des Rheins so groß, dass die Grundwasserfließrichtung sich in Richtung Westen ändert. Eine Ausdehnung des Kerosinsees auch in diese Richtung ist daher nachvollziehbar und aus unserer Sicht nicht außergewöhnlich.
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für mich stellt sich die Frage, inwieweit sich unsere Aufsichtsbehörden und die Politik gegen so einen Multinationalen Konzern überhaupt noch durchsetzen können.
Selbst wenn es gelingen sollte, die auf dem Grundwasser schwimmende "Blase" hochgiftiges Flugbenzin wieder abzupumpen, werden viele u. A. krebserregende Giftstoffe im Boden verbleiben. Für einen sehr langen Zeitraum eine tickende Zeitbombe für die nachfolgenden Generationen.
Nach wie vor unverständlich sind für mich die zögerliche Vorgehensweise der Shell und auch der entsprechenden Aufsichstbehörden.
Ich bin jedenfalls gespannt, wann das angrenzende Wasserschutzgebiet erreicht sein wird.
Die teure Kanalsanierung, die für Hausbesitzer u. U. ansteht, muss man da schon in einem ganz anderen Licht betrachten.
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Anhang Video-Urteil.jpg wurde nicht gefunden.
Anhang Shell0 4.11.2017.jpg wurde nicht gefunden.
Eingrenzung von Gefahren.
- Von Bernd Offizier - 28./31.10.2012
Dieses ist ein privates Blog mit unterschiedlichen Inhalten. Die Beiträge darin stellen meine persönlichen Gedanken, Meinungen, Ansichten, Erlebtem und Erfahrungen dar.
Zusätzlich auch die Beziehung auf und Wiedergabe von veröffentlichen Gesetzestexten, Berichten, Texten und die Kommentierung von Interviews, Presseberichten, sowie weiteren Medieninfos. Im Weiteren beachten ich den Artikel 5 im Grundgesetz, der sich auf die Meinungsfreiheit bezieht.
Aufgeführte Einsätze dienen lediglich als Basis zur Verständlichmachung der Kommentierung
bzgl. der Schadenfälle in Godorf und Wesseling wo über eine Million Kerosin ins Erdreich geflossen ist. Bisher wurden 3 Schadenfälle und gestern dem 30.10.2012 der Nächste bekannt lt. Kölner Wochenspiegel vom 31.102012.
Um weitere Schädigungen und Gefahren abzuwenden, bedarf es der Prüfung, ob alle „Register“ gezogen wurden.
Ich habe hier schon einmal einiges zusammengetragen, was meines Erachtens in diesen Zusammenhang passt.
Wer hilft mit den platt gefahrenen Karren schneller aus dem Öl-und Chemie-Dreck zu ziehen?
Wenn ich es richtig deute, können diejenigen, die einen Bestandschutz haben, sich von Neuerungen nach eigenem Ermessen ausklammern. Die Deutsche Shell hat offenbar einen Bestandschutz. Sie stützt sich auf ihren Bestandschutz aus dem Kriegsjahr 1942.
Lt. einem Interview-Ausschnitt aus der Kölnische Rundschau vom 26.10.2012:
Umweltminister Johannes Remmel würde gerne das durch Korrosion innen beschädigte Rohr 7 durch ein modernes doppelwandiges Rohr ersetzt sehen.
Doch nach geltendem Recht bestehe für die Leitung aus dem Jahre 1942 Bestandschutz.
„Ein Rechtsstreit macht keinen Sinn“, sagt Remmel.
Meine Gedanken hierzu, wie ich es sehe:
„Die Deutsche Shell ist offenbar nicht bereit, über den Bestandschutz hinaus, sich dem Stand der neusten Technik und Möglichkeiten anzupassen. Nun, vielleicht gibt es parallel oder auch überlagernde und begleitende Möglichkeiten, die greifen. Wenn sie jedoch hartleibig den Vorreiter demonstriert, wird wohl die übrige Industrie mit Bestandschutz desgleichen tun.
Wird denn dort dauernd kontrolliert?
Um dieses zu gewährleisten, müssen ausreichend Planstellen im Kontrollwesen u. a. in der Unteren Wasserbehörde vorhanden sein bzw. installiert werden.
Nachkarten bringt nichts, man muss nun versuchen Überlegungen zur Schadenbegrenzung, Schadenbeseitigung und weiterer Schadenvermeidung anzustellen."
- Die Erste habe ich schon genannt: "Kontrollwesen verstärken!
- Parallel/überlagernd/begleitend zum Bestandschutz könnten aber vielleicht aus den Pflichten zur Gefahrenabwehr aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) einige Paragrafen greifen.“
BMU-Referat WA I 2 (B) Bonn, 24.03.98
WA I 2 (B)-73102/0 Hausruf: 2510/3412
Text des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BGBl. I S. 502)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Gesetz zum Schutz des Bodens
Vom 17. März 1998
Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen
und zur Sanierung von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz- BBodSchG
Hier heißt es wie folgt:
§ 4 BBodSchG Pflichten zur Gefahrenabwehr
(1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
(2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen.
(3) Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Hierzu kommen bei Belastungen durch Schadstoffe neben Dekontaminations- auch Sicherungsmassnahmen in Betracht, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern. Soweit dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sind sonstige Schutz- und Beschränkungsmassnahmen durchzuführen.
Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt.
§ 7 BBodSchG Vorsorgepflicht
Gesetzestext
(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Oktober 2012)
Der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt oder durchführen lässt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, sind verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich hervorgerufen werden können.
Vorsorgemassnahmen sind geboten, wenn wegen der räumlichen, langfristigen oder komplexen Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies auch im Hinblick auf den Zweck der Nutzung des Grundstücks verhältnismässig ist.
Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen dürfen nur getroffen werden, soweit Anforderungen in einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 2 festgelegt sind. Die Erfüllung der Vorsorgepflicht bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung richtet sich nach § 17 Abs. 1 und 2, für die forstwirtschaftliche Bodennutzung richtet sie sich nach dem Zweiten Kapitel des Bundeswaldgesetzes und den Forst- und Waldgesetzen der Länder.
Die Vorsorge für das Grundwasser richtet sich nach wasserrechtlichen Vorschriften. Bei bestehenden Bodenbelastungen bestimmen sich die zu erfüllenden Pflichten nach § 4.
§ 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen
(1) Liegen der zuständigen Behörde Anhaltspunkte dafür vor, daß eine schädliche
Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, so soll sie zur Ermittlung des Sachverhalts die
geeigneten Maßnahmen ergreifen. Werden die in einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 1 Satz
2 Nr. 1 festgesetzten Prüfwerte überschritten, soll die zuständige Behörde die notwendigen
Maßnahmen treffen, um festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast
vorliegt. Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung sind insbesondere Art und
Konzentration der Schadstoffe, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in die Umwelt und ihrer
Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die Nutzung des Grundstücks nach § 4
Abs. 4 zu berücksichtigen.
Der Grundstückseigentümer und, wenn dieser bekannt ist, auch der
Inhaber der tatsächlichen Gewalt sind über die getroffenen Feststellungen und über die
Ergebnisse der Bewertung auf Antrag schriftlich zu unterrichten.
(2) Besteht auf Grund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen
Bodenveränderung oder einer Altlast, kann die zuständige Behörde anordnen, daß die in § 4
Abs. 3, 5 und 6 genannten Personen die notwendigen Untersuchungen zur
Gefährdungsabschätzung durchzuführen haben.
Die zuständige Behörde kann verlangen, daß Untersuchungen von Sachverständigen oder Untersuchungsstellen nach § 18 durchgeführt werden. Sonstige Pflichten zur Mitwirkung der in § 4 Abs. 3, 5 und 6 genannten Personen
sowie Duldungspflichten der nach § 12 Betroffenen bestimmen sich nach Landesrecht.
Fünfter Teil
Schlußvorschriften
§ 18
Sachverständige und Untersuchungsstellen
Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen,
müssen die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie
über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Die Länder können Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Satz 1 zu stellenden Anforderungen, Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben, die Vorlage der Ergebnisse ihrer
Tätigkeit und die Bekanntgabe von Sachverständigen, welche die Anforderungen nach Satz 1
erfüllen, regeln.
§ 21 BBodSchG Landesrechtliche Regelungen
Gesetzestext
(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Oktober 2012)
(1) Zur Ausführung des Zweiten und Dritten Teils dieses Gesetzes können die Länder ergänzende Verfahrensregelungen erlassen.
(2) Die Länder können bestimmen, dass über die im Dritten Teil geregelten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten hinaus bestimmte Verdachtsflächen
1.von der zuständigen Behörde zu erfassen und
2.von den Verpflichteten der zuständigen Behörde mitzuteilen sind sowie
dass bei schädlichen Bodenveränderungen, von denen auf Grund von Art, Ausbreitung oder Menge der Schadstoffe in besonderem Masse Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen,
1.Sanierungsuntersuchungen sowie die Erstellung von Sanierungsplänen und
2.die Durchführung von Eigenkontrollmassnahmen
verlangt werden können.
(3) Die Länder können darüber hinaus Gebiete, in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten oder zu erwarten sind, und die dort zu ergreifenden Massnahmen bestimmen sowie weitere Regelungen über gebietsbezogene Massnahmen des Bodenschutzes treffen.
(4) Die Länder können bestimmen, dass für das Gebiet ihres Landes oder für bestimmte Teile des Gebiets Bodeninformationssysteme eingerichtet und geführt werden. Hierbei können insbesondere Daten von Dauerbeobachtungsflächen und Bodenzustandsuntersuchungen über die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens und über die Bodennutzung erfasst werden.
Die Länder können regeln, dass Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück zur Duldung von Bodenuntersuchungen verpflichtet werden, die für Bodeninformationssysteme erforderlich sind. Hierbei ist auf die berechtigten Belange dieser Personen Rücksicht zu nehmen und Ersatz für Schäden vorzusehen, die bei Untersuchungen verursacht werden.[/color]
Lt. Kölnische Rundschau vom 27.10. warnte der Landeschef der Umweltschutzorganisation BUND Paul Körfgens, die Rohrlecks zu verharmlosen.
Vielleicht gibt es noch weitere Bestimmungen, Rechtsvorschriften und Verordnungen, die das Eingreifen der Bundesregierung erforderlich macht, die die Industrie zu mehr Sicherheit verpflichtet.
Nur, dieses müssen Juristen und Sachverständige herausfinden.
In Herrn Umweltminister Remmels Interview, aus der Kölnischen Rundschau vom 26. 10. 2012, vermisse ich allerdings den Hinweis, dass Herr Remmel auf die Pflichten aus der Rechtsverordnung, Grundgesetz Art 20a , Strafgesetzbuch § 324 , Bundesimmissionsschutzverordnung , Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz hingewiesen hat um ein Einlenken zur Modernisierung nach dem Stand der heutigen Technik und Möglichkeiten bei der Deutschen Shell zu erreichen.
Wurden auch durch Herrn Remmel geprüft, ob die Neuanlagen genehmigt sind sowie die Störfallverordnung und die Emissionshöchstmengen berücksichtigt???
Im Grundgesetz entscheidendend verankert: Art 20a GG hier muss der Staat und die Länder eingreifen!!!
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
4. BImSchV Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
12. BImSchV Die Störfall-Verordnung dient der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung von Störfallauswirkungen.
39. BImSchV - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a GG
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
Strafgesetzbuch BGBl .
§ 324
Gewässerverunreinigung
(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(Dem Begriff des Gewässers unterfallen alle oberirdischen Gewässer, Grundwasser sowie das Meer in seiner Gesamtheit, d. h. ohne Differenzierung zwischen Küstengewässern oder dem offenen Meer.)
§ 324a
Bodenverunreinigung
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch
1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
2. in bedeutendem Umfang
verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der
– Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. L 20 vom 26.1.1980, S. 43), die durch die Richtlinie 2000/60/EG (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) geändert worden ist,
§ 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
§ 48 Reinhaltung des Grundwassers
§ 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
Erster Teil. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes. (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
(2) Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch
• - der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie
• - dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.
§ 3 Begriffsbestimmungen. (1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
• (2) Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Ich denke, wir tun alle gut daran unser Verhalten, in Anlehnung an den § 1 der STVO zu gestalten.
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Um Schädigungen und Gefahren abzuwenden, bedarf es der Prüfung, ob alle „Register“ gezogen wurden.
Nur, dieses müssen Juristen und Sachverständige in Verbindung der Gesetzgebung herausfinden.
Wieso kommt die Deutsch Shell unserem Umweltminister Johannes Remmel, als Bürgervertreter, auch nicht nur etwas entgegen und tauscht das Rohr 7 gegen ein Doppelwandiges zum Schutz der Bevölkerung aus? Leckagen Beseitigungen sind ja auch sehr kostenintensiv, ganz abgesehen von den ökologischen Kurz- und Langzeitschäden.
Ich habe hier schon einmal einiges zusammengetragen, was meines Erachtens in diesen Zusammenhang passt.
Wer hilft mit den platt gefahrenen Karren schneller aus dem Öl- und Chemie- Dreck zu ziehen, um weitere Gefahren abzuwenden? Ich denke, am besten in der Verbindung mit der Deutschen Shell auch unter Betonung ihrer ökologischen Verantwortung und der Gesetzgebung von Bund und Land.
Ich denke, wir hoffen alle auf einen verantwortungsvollen Ausgang.
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