Ab dem 24.08.2011 gilt folgende steuerliche Regelung:
Currywurstverzehr:
Im Stehen 7%, im Sitzen 19%.
Na, dann stell ich mich demnächst immer beim Essen der Wurst. Sieht bestimmt ulkig aus, wenn in einer Frittenbude demnächst nur noch Tische und keine Stühle mehr sind.