Keine Antwort von Landrat Herrn Rock und der Brühler SPD,

Mehr
1 Monat 2 Wochen her - 4 Wochen 11 Stunden her #1 von Bernd Offizier
Herr Landrat Frank Rock hat heute am, 04.09.2025 geantwortet. 
In Stichworten: Er hat sich entschuldigt, in NRW ist eine andere Gesetzeslage, hier ist für Angesprochenes nicht der Kreis, sondern die Gemeinden zuständig. Beide, Kreis und Brühl, wurden von mir angeschrieben, Information über den Link:
lebenstraeume-und-realitaet.de/forum/12-politik/1227-aus-meiner-sicht#1735

Anhand der Reaktionen ist offenbar keiner zuständig. Ich vermisse ein Miteinander zum Wohle der Integration von Zuwanderern und dem Arbeitsmarkt. Im Weiteren keine Ausschöpfung der Verständigung und der hieraus resultierenden Möglichkeiten.  Den Brühler Bürgermeister Dieter Freytag werde ich über die Antwort vom Landrat Frank Rock in Kenntnis setzen..... Den Bürgermeister habe ich selbst angeschrieben! 
Nun schauen wir mal, ob beiden etwas Zählbares einfällt, die Spannung steigt, ich werde berichten.
 
 
Über den Bürgermeister sind ja die beiden Fraktionen SPD und die Grünen angesprochen. Bei diesem Thema, was uns alle angeht, hatte ich auf eine schnelle Reaktion gehofft.
 .....… Bis zum 10.09. keine Reaktion vom Brühler Bürgermeister und den Fraktionen von SPD und den Grünen, ⁣ die, die Mehrheit im Rat der Stadt Brühl bilden.  Interessant, die Wahlen stehen gerade vor der Tür.
Wenn eine Reaktion kommt, werde ich berichten.
10.09.2025, Hut ab, unser Landrat hat geantwortet. Das Thema wird er auf die nächste Agenda der Bürgermeisterkonferenz mit 10 Bürgermeistern setzen. Vorstellbar, dass bei seinem Einsatz Zählbares herauskommt.
12.09.2025, auch Hut ab, Dieter Freytag, der Brühler Bürgermeister hat auch geantwortet und Stellung bezogen mit: "Wir sind am Thema dran."


Information zur Gesetzeslage vom Landrat Herrn Frank Rock.
Tatsächlich ist es so, dass die Länder gem. § 10 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) die für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden bestimmen. Die thüringische Regierung hat von dieser Regelung derart Gebrauch gemacht, dass sie die dortigen Landkreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des AsylblG für zuständig erklärt hat (vgl. § 1 Abs. 1 Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes). Hierdurch konnte der von Ihnen genannte Saale-Orla-Kreises aus Thüringen eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge einführen.

Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hingegen hat die Gemeinden mit der Ausführung des AsylbLG befasst, nicht die Kreise (vgl. § 1 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes). Insofern ist es einem nordrhein-westfälischen Landrat beziehungsweise Kreis im Gegensatz zu seinem thüringischen Pendant gar nicht erst möglich, eine Arbeitspflicht einzuführen.
*******
Am 23.09.2024 habe ich Herrn Landrat Rock einen praktikablen Vorschlag gemacht, in Anlehnung an ein Handling von Landrat Herrgott, was sich auf Tätigkeiten von Zuwanderern bezog. Bedauerlicherweise habe ich bis heute keine Antwort von ihm bekommen, nur von seinem Büro, und noch stillos - nicht mal mit einer persönlichen Anrede. Man würde wieder auf mich zukommen, worauf ich bis heute warte.
Liebe Leser, wie denken Sie darüber?

Interessant, die Wahlen stehen gerade vor der Tür.
Hier haut ein weiterer Landrat auf die Pauke, wann die weiteren? Der ehemalige Arbeitsminister Heil hat dieses System schon unterstützt. Offensichtlich war sein Paukenschlag nicht laut genug.
Quelle: Bild 03.09.2025
 

Informationen über Einzelheiten, auch die Bitte an die SPD, können Sie über den Link erfahren.

lebenstraeume-und-realitaet.de/forum/12-politik/1227-aus-meiner-sicht#1735

Der gestrige Besuch meiner Frau in einem Restaurant in Bad Münstereifel erinnerte mich wieder an den Brief, den ich am 23.09. 2024 geschrieben habe.

Der Restaurantbesitzer beklagte sich darüber. Er hat keine Arbeitskräfte, er kann nur noch drei Tage in der Woche mithilfe seiner Schwiegertochter öffnen. Die Arbeitskraft, die er für eine Woche hatte, hat auch gleich wieder gekündigt. Mit dem Grund über die Stütze bekommt er mehr, als wenn er in der Gastronomie tätig ist. Erklärung: Inklusive seiner Kinder kommt er auf eine Stütze von 3700 € und zusätzlich Wohngeld.


Ich finde auch traurig, dass Zuwanderern regelrecht die Arbeit verweigert wird. Den Leuten tut es ja auch nicht gut, untätig herumzusitzen und viele werden darüber krank und depressiv.


Hier könnten doch gesunde Zuwanderer als Bedienung  nach dem Muster, das Landrat Herrgott eingeführt hat, eingestellt werden, nur, man muss sich drum kümmern. Sehr schade, es gibt offenbar nur einen Landrat Herrgott.
Wievielen Leuten hätte man bisher helfen können?
Dazu sehe ich Umsatz und Steuerverlust! Auch zu Lasten der Bürger!
 So ein Vorgehen wäre in der Industrie und Privatwirtschaft nicht denkbar. 

Landrat setzt Arbeitspflicht für Asylbewerber um | KOMMUNAL share.google/Y69RQDmcZXnuDU9pt
Anhänge:
Letzte Änderung: 4 Wochen 11 Stunden her von Bernd Offizier.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.350 Sekunden

Wer ist online

Aktuell sind 69 Gäste und ein Mitglied online