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5 Monate 2 Wochen her - 5 Monate 2 Wochen her #1
von Bernd Offizier
Brustkrebs, wurde erstellt von Bernd Offizier
Eine Bekannte schrieb mir, leider kann ich an den nächsten Treffen nicht teilnehmen. Bedauerlicherweise wurde Krebs in meiner Brust festgestellt.
Im Februar bin ich zur OP angemeldet. Im Anschluss muss ich zur Bestrahlung.
Als Strahlensucher machen mich solche Fälle neugierig.
Nachdem ich sie über meine Tätigkeit aufgeklärt habe und sie meine Webseite gelesen hat, fragte ich sie, ob ich ihre Wohnung vermessen darf.
Für mich ist vorstellbar, dass sie strahlengeschädigt ist. In einer nett eingerichteten Souterrain-Wohnung mit ebenerdigem Ausgang in den Garten hat sie mich empfangen. Die Bettvermessung. Mit den L- und der Y-Rute zeigten Strahlungsfreiheit an.
Nach der Frage, wo ihr Hauptaufenthaltsort ist, zeigte sie auf die Couch.
Der Übeltäter zeigt sich auf der rechten Seite, in Oberkörperhöhe. Sehr erstaunt war sie, wie die L-Ruten sich selbstständig drehten.
Zur Bestätigung gab ich ihr die L-Ruten in die Hand und bat, sie es auch einmal zu versuchen und siehe da bei ihr das gleiche Ergebnis. Zur Vereinfachung rückten wir die Couch etwas von der Wand weg und schon lag sie nicht mehr im Strahlenbereich.
Die Streustrahlen vor der Couch konnten wir durch eine dauerhafte Spiegelung neben die Couch verlegen.
Meine Messung wurde durch ihre Messung bestätigt. Das war aber nicht alles. Das Messgerät, für die elektromagnetische Strahlen zu messen, zeigte am Kopfende der Couch Rot an. Den zweiten Übeltäter, die Handyladung, konnten wir auch leicht aus der Gefahrenzone herausbringen.
Durch die Ergebnisbestätigung von der Bekannten war es eine sehr einfache Begehung, die ich mir immer wünsche, allerdings gibt es wenig Menschen, bei denen die Ruten ausschlagen. Nach der Behandlung hat sie die Möglichkeit, sich passend zu verhalten.
Vorstellbar, dass dann der Krebs nicht wiederkommt, was wir beide wünschen.
Über den Link kommen Sie in meine Webseite.
www.strahlensucher-koeln-bonn.de
Im Februar bin ich zur OP angemeldet. Im Anschluss muss ich zur Bestrahlung.
Als Strahlensucher machen mich solche Fälle neugierig.
Nachdem ich sie über meine Tätigkeit aufgeklärt habe und sie meine Webseite gelesen hat, fragte ich sie, ob ich ihre Wohnung vermessen darf.
Für mich ist vorstellbar, dass sie strahlengeschädigt ist. In einer nett eingerichteten Souterrain-Wohnung mit ebenerdigem Ausgang in den Garten hat sie mich empfangen. Die Bettvermessung. Mit den L- und der Y-Rute zeigten Strahlungsfreiheit an.
Nach der Frage, wo ihr Hauptaufenthaltsort ist, zeigte sie auf die Couch.
Der Übeltäter zeigt sich auf der rechten Seite, in Oberkörperhöhe. Sehr erstaunt war sie, wie die L-Ruten sich selbstständig drehten.
Zur Bestätigung gab ich ihr die L-Ruten in die Hand und bat, sie es auch einmal zu versuchen und siehe da bei ihr das gleiche Ergebnis. Zur Vereinfachung rückten wir die Couch etwas von der Wand weg und schon lag sie nicht mehr im Strahlenbereich.
Die Streustrahlen vor der Couch konnten wir durch eine dauerhafte Spiegelung neben die Couch verlegen.
Meine Messung wurde durch ihre Messung bestätigt. Das war aber nicht alles. Das Messgerät, für die elektromagnetische Strahlen zu messen, zeigte am Kopfende der Couch Rot an. Den zweiten Übeltäter, die Handyladung, konnten wir auch leicht aus der Gefahrenzone herausbringen.
Durch die Ergebnisbestätigung von der Bekannten war es eine sehr einfache Begehung, die ich mir immer wünsche, allerdings gibt es wenig Menschen, bei denen die Ruten ausschlagen. Nach der Behandlung hat sie die Möglichkeit, sich passend zu verhalten.
Vorstellbar, dass dann der Krebs nicht wiederkommt, was wir beide wünschen.
Über den Link kommen Sie in meine Webseite.
www.strahlensucher-koeln-bonn.de
Letzte Änderung: 5 Monate 2 Wochen her von Bernd Offizier.
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