Bürokratie und Unmenschlichkeit gehören oft zusammen

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1 Jahr 6 Monate her - 1 Jahr 6 Monate her #1 von Bernd Offizier
Liebe Gerti, so ist es halt, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Zum Glück bist Du in der glücklichen Lage Dich zu wehren, nur, was ist mit den Leuten, die nicht in der Lage sind?
Man kann es sich denken.

Dir wünsche ich Kraft, verbunden mit Gesundheit und Erfolg sowie Freude bei Deiner sozialen Tätigkeit.
Herzliche Grüße
Bernd
Letzte Änderung: 1 Jahr 6 Monate her von Bernd Offizier.

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1 Jahr 6 Monate her - 1 Jahr 5 Monate her #2 von Gerti Köhler
Womit man als Rentner so seine Zeit verbringt …
Vor 5 Jahren bin ich hier in diese kleine, sehr schön und großzügig geschnittene Wohnung gezogen. 2 Zimmer, Küche, Bad, kleiner Flur und Loggia. Busanbindung perfekt, Bäcker auf der gegenüber liegenden Straßenseite, der zudem noch SEHR leckeres Brot etc. hat, Einkaufsmärkte nur 3 kurze Bushaltestellen weiter mit Busausstieg direkt vor dem Eingang, Hausarzt nur 5 Haltestellen weiter, in die Stadtmitte maximal 10 Minuten mit dem Bus …. ERGO: Alles super!Mit der Zeit kamen auch noch sehr nette Nachbarn dazu, ein Mietercafé hat sich entwickelt und wurde gerne frequentiert, man schloss Freundschaften.Und nun das Haar in der Suppe: Das Bad hat eine Wanne – eine der modernen, niedrigen zwar, aber eben eine Wanne. Der Antrag an die Rentenkasse war gestellt, die Bewilligung auch da, der Handwerker, der sich auf Umbau von Wanne zu begehbarer Dusche spezialisiert hatte, war informiert, da kam die ABSAGE vom Vermieter. Argumentierung: Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, da Neubau. Bei den „fremden Handwerkern“ hätte man „Bauchschmerz“. Wenn überhaupt, dann nur mit Handwerkern, die den Neubau gestaltet haben und aus eigener Tasche. D.h. ich hätte mal so eben 8.000,- Euro berappen sollen.Nun gut, ich habe das ganze „auf Eis“ gelegt und mich weitere 5 Jahre geplagt. Ich bin immer mit Angst in die Dusche gestiegen, denn ich habe im linken Bein keine Muskulatur mehr und bin daher nicht sehr sicher im Stand. Dazu kommt noch eine andere körperliche Einschränkung, die das Duschen absolut unabdingbar macht, denn Baden geht da nicht.
Jetzt könnte man zu Recht sagen: Da hätte man beim Mieten der Wohnung drauf achten sollen. Stimmt, aber damals war diese Behinderung noch nicht so gravierend.
Dieses Jahr dachte ich, ich gehe gleich über die Behindertenbeauftragte meiner Stadt. Hmmm … sie hat nach vielen Wochen warten und erinnern auch reagiert. Sie hatte mit einem der Mitarbeiter meines Vermieters gesprochen. Letztendlich hat sie mir empfohlen, mir Neubauten in einem anderen Stadtteil anzusehen, da kämen bei den Seniorenwohnungen Duschen rein. Bau-Ende ist geplant, Herbst 2023.
Daraufhin habe ich mich an den Behindertenbeauftragten des Bundeslandes Bayern gewandt. Sehr höflich angefragt. Resultat: Man könne mir nicht helfen, ich sollte mich mit meinem Anliegen an eine Architektenkammer Bayern bla bla bla wenden. Dort gäbe es eine Beratungsstelle.
Resultat: Auch DIE sind nicht zuständig, es sei eine Sache zwischen Vermieter und mir und sie würden sich ja nur um „Planung und Beratung“ kümmern.
Meine letzte Idee war, beim VDK, bei dem ich Mitglied bin, um Rat und Hilfe anzufragen. Das Resultat dort war auch mehr oder weniger niederschmetternd. Man hat das Anliegen zwar an die Hauptverwaltung/Rechtsabteilung weiter geleitet, aber von dort kam auch nur ein „wir können nicht helfen“.
Zumindest hat mir die Mitarbeiterin des VDK vor Ort einen Tipp gegeben. Eine sozial engagierte Persönlichkeit hier in der Stadt könnte man auch mal „ansprechen“. Sie würde ab und zu helfen können.
Nun bin ich zum Glück des Schreibens und Formulierens einigermaßen mächtig. Aber wenn man, das heutzutage nicht kann, wenn man sich nicht äußern kann, wenn man sich zu schnell abweisen lässt, hat man verloren auf ganzer Linie.

Ich weiß eines, ich werde nicht aufgeben, ich werde weiter kämpfen. Ich weiß, warum sich der Vermieter so vehement weht. Wenn sie es einem Mieter gestatten, ziehen einige nach. Ich kenne sie namentlich. Meine neueste Information ist die: Man „darf“ umbauen, aber nur, wenn man schriftlich/vertraglich zusagt, dass man zurückbaut, bei Auszug und die erforderliche Summe (ca. 10.000,- Euro) DIREKT hinterlegt. Sozusagen als Aufstockung der Kaution.
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