Margarete Koppers: „Aufgeben ist nicht mein Ding“ und verschiedene Meinungen.

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5 Jahre 3 Monate her - 4 Jahre 10 Monate her #1 von Bernd Offizier
Aufgeführte Einsätze dienen lediglich als Basis zur Verständlichmachung der Kommentierung.

Einige Aussagen von der Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Margarete Koppers in der Berliner Morgenpost 2018 halte ich - und Weitere, siehe unten - für sehr fragwürdig, insbesondere: "Wir sollten keine Ressourcen für die Verfolgung von Straftaten verschwenden, deren Strafwürdigkeit höchst fraglich ist. Mein Anliegen ist es, das Strafgesetzbuch etwas zu entschlacken.
Wo denn?
Ein kleiner Baustein ist das Schwarzfahren. Der entsprechende Straftatbestand gehört abgeschafft. Und zwar völlig abgeschafft."

Schwarzfahren sollte nicht mal als Ordnungswidrigkeit gelten?
"Genau".

Margarete Koppers: „Aufgeben ist nicht mein Ding“
BERLIN

Margarete Koppers ist die erste Frau an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin. Ihre Ernennung war umstritten. Ein Interview.

29.12.2018, 07:50
Alexander Dinger und Ulrich Kraetzer

Die Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Margarete Koppers, fotografiert in ihrer Amtsstube in SchönebergFoto: jörg Krauthöfer /Funke MedienGruppe

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Ihre Ernennung zur Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft war umstritten: Margarete Koppers wurde vorgeworfen, als Vizepräsidentin der Berliner Polizei von den Gesundheitsgefahren auf den Schießständen gewusst, aber nichts dagegen unternommen zu haben. Polizeibeamte stellten Strafanzeige, bei der Staatsanwaltschaft ist immer noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen anhängig. Rot-Rot-Grün und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hielten dennoch an Koppers fest. Die Juristin hatte sich im Bewerbungsverfahren durchgesetzt und trat im März dieses Jahres die Nachfolge des langjährigen Generalstaatsanwaltes Ralf Rother an, der in den Ruhestand verabschiedet wurde. Mit der Berliner Morgenpost sprach Koppers über ihre ersten Eindrücke im Amt, über die Personalnot der Staatsanwaltschaft und die Möglichkeiten, der organisierten Kriminalität mit dem Mittel der Vermögensabschöpfung beizukommen.

Frau Koppers, Sie leiten die Generalstaatsanwaltschaft jetzt seit fast zehn Monaten. Was ist anders als bei der Polizei?

Koppers: Es ist deutlich ruhiger, und ich habe deutlich weniger mit der Politik zu tun. Das ist der wesentliche Unterschied.

Beklagen Sie sich gerade über zu wenig Arbeit?

(lacht) Nein, ich habe genug Arbeit. Aber es ist weniger aufgeregt als bei der Polizei, und der Umgang mit mir ist deutlich entspannter und wertschätzender.

Klingt so, als ob es Spaß macht.

Ja, das macht es. Ich bin dort angekommen, wo ich hinwollte.

Sie waren die erste Frau im Amt der Vizepräsidentin der Polizei. Nun sind Sie die erste Leiterin der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Nervt es Sie, darauf angesprochen zu werden?

Nein, ich finde es ja sehr wichtig, dass Frauen hochrangige Führungspositionen besetzen und sich diese Verantwortung zutrauen. Das ist ein Grund, warum ich bei meiner Bewerbung nicht aufgegeben habe. Denn auch hier gab es Vorbehalte, dass erstmalig eine Frau einzieht. Es gibt immer noch dieses althergebrachte Verständnis von Macht und die Vorstellung, dass nur Männer sich durchsetzen können. Ein überholtes Verständnis von Führung.

Was können Frauen in Führungspositionen besser?

Ich will nicht von besser sprechen. Ich glaube auch nicht, dass Frauen per se die besseren Führungskräfte sind. Sie führen nach meiner Wahrnehmung auch nicht generell anders. Aber Frauen beziehen andere Aspekte ein. Ich glaube, von mir selbst sagen zu können, dass ich Menschen nicht mit vorgefassten Meinungen begegne, sondern eine sehr große Offenheit mitbringe. Diese Offenheit liegt nicht nur an meiner Eigenschaft als Frau, sondern auch daran, dass ich so oft die beruflichen Stationen gewechselt und so viele verschiedene Perspektiven in meinem Berufsleben kennengelernt habe. Das bringt naturgemäß eine größere Offenheit mit sich, als wenn man sein Leben lang im selben System gearbeitet hat. Ich glaube auch, dass ich emotionaler, also empathiefähiger führe, als es vielleicht der ein oder andere Vorgänger gemacht hat. Es geht um das Zulassen menschlicher Nähe. Meine Vorgänger, hier in der Generalstaatsanwaltschaft, aber auch bei der Polizei, hatten das Verständnis von Führung, Menschen auf Distanz halten und sich nur um Strukturen und Organisation kümmern zu müssen. Dabei haben sie gelegentlich vergessen, die Menschen, die die Organisation ja mit Leben füllen sollen, einzubeziehen. Mir ist es extrem wichtig, die Menschen mitzunehmen.

Haben Sie den Eindruck, dass Ihnen das von männlichen Kollegen als Führungsschwäche ausgelegt werden könnte?

Führungsschwäche hat mir noch nie jemand nachgesagt.

Haben Sie schon alle Dienststellen aufgesucht?

Ich habe alle Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft besucht und bin aktuell dabei, die Abteilungen zu besuchen, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen.

Bei der Staatsanwaltschaft läuft bekanntermaßen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Konkret wird Ihnen vorgeworfen, von den Gesundheitsgefahren auf den maroden Schießständen der Polizei gewusst zu haben, in Ihrer Zeit als Vizepräsidentin der Behörde aber nichts dagegen unternommen zu haben. Haben Sie die Kollegen, die diese Ermittlungen führen, auch schon besucht?

Ich habe diese Kollegen nicht explizit aufgesucht. Aber ich war in der Hauptabteilung, in der sie arbeiten.

Sind die Ermittlungen gegen Sie in der Behörde eigentlich ein großes Thema?

In meiner Gegenwart wird darüber nicht gesprochen. Das ist auch schon deshalb richtig und wichtig, weil ich sehr großen Wert darauf lege, dass dieses Verfahren fern von mir geführt wird. Mein Vorgänger hat den Rahmen dafür vorgegeben und mit dem Senator abgestimmt. Alle Beteiligten gehen professionell damit um.

Die „Causa Koppers“ hat es immer wieder in die Schlagzeilen geschafft. Einige Angriffe gegen Sie waren recht persönlich. Warum haben Sie Ihre Bewerbung nicht zurückgezogen?

Aufgeben ist nicht mein Ding. Und dann hätten ja die obsiegt, die genau das wollten.

Können Sie sicherstellen, dass Ihre Kollegen, die das Verfahren führen, dies auch wirklich unabhängig tun und nicht im vorauseilenden Gehorsam befangen sind?

Dieses Verständnis von Hierarchie entspricht ganz und gar nicht der Mentalität in der Staatsanwaltschaft. Außerdem ist der Rahmen von meinem Vorgänger sehr klar gesetzt worden.

Was machen Sie, wenn sich die Vorwürfe gegen Sie erhärten sollten?

Das würde ich entscheiden, wenn es so weit kommen sollte.

Im laufenden Jahr hat Ihre Behörde 18 zusätzliche Staatsanwälte bekommen. Nächstes Jahr sollen 20 weitere hinzukommen. Was machen die denn so?

Sie fangen in der Regel in den allgemeinen Abteilungen an. Wenn sie eingearbeitet sind, können sie auch in anderen Bereichen eingesetzt werden, beispielsweise in den Jugendabteilungen. Ältere und erfahrene Kollegen oder Kolleginnen können dann in die Spezialabteilungen wechseln.

Wohin genau?

Nach meinem Dafürhalten müssen wir den Bereich der organisierten und der Wirtschaftskriminalität verstärken. Letzteres ist für mich ein echtes Gerechtigkeitsthema. Wir können und sollten es uns als Rechtsstaat nicht leisten, dass große Verfahren aus dem Wirtschaftsbereich lange liegen und kurz vor der Verjährung dann mit einer Verfahrenseinstellung und geringen Geldauflagen enden. Das geht mit meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht zusammen.

Die Vereinigung der Staatsanwälte sieht sogar die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege nicht mehr gewährleistet. Der Vertrauensverlust in die Justiz schreite angesichts des Personalmangels voran.

Das ist mir zu schwarz gemalt. Mit derartigen Thesen versuchen die Verbände, Druck auf die Politik auszuüben, damit Stellen und Geld fließen. Aber das verkennt deutlich die hervorragende Arbeit, die die Strafverfolgungsbehörden in Berlin tagtäglich leisten. Und es schadet dem Vertrauen in die Justiz. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit den 20 jungen Menschen, die wir jetzt einstellen, wieder einen guten Schritt weiter vorankommen. Aber niemand bestreitet, dass wir noch mehr Personal brauchen. Klar ist aber auch, dass wir uns in der Strafverfolgung auf die Felder konzentrieren sollten, in denen wir wirklich etwas erreichen können.

Das heißt?

Wir sollten keine Ressourcen für die Verfolgung von Straftaten verschwenden, deren Strafwürdigkeit höchst fraglich ist. Mein Anliegen ist es, das Strafgesetzbuch etwas zu entschlacken.

Wo denn?

Ein kleiner Baustein ist das Schwarzfahren. Der entsprechende Straftatbestand gehört abgeschafft. Und zwar völlig abgeschafft.

Schwarzfahren sollte nicht mal als Ordnungswidrigkeit gelten?

Genau. Denn ansonsten müssten die Amtsgerichte sich doch noch mit den Einspruchsverfahren herumschlagen. Das wäre keine Entlastung für die Justiz. Auch die Amtsanwaltschaft würde weiter mit den Verfahren befasst werden. Und die Polizei müsste die ordnungsbehördlichen Aufgaben wahrnehmen, sodass auch sie nicht entlastet würde.

Wenn der Staat es nicht mehr schafft, sagt er einfach, ist ja nicht so schlimm, und wir verfolgen es gar nicht mehr?

Das ist doch nicht die Frage. Es geht vielmehr um das gesellschaftspolitische Thema: Wo brauchen wir wirklich den starken, strafenden Staat? Ich meine, es gibt Kernbereiche, in denen wir das Strafrecht zwingend brauchen, um unsere Gesellschaft zu ordnen. In anderen Bereichen können wir auf den Zivilrechtsweg verweisen.

Das heißt, die BVG und die S-Bahn sollen zwar Gebühren fürs Schwarzfahren verhängen dürfen, die sie dann auch einklagen können. Aber der Staat bestraft das Schwarzfahren nicht mehr?

Wenn wir das Strafrecht auf alles ausrollen, was als abweichendes Verhalten wahrgenommen werden kann, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Justiz nicht mehr hinterherkommt.

Mehr Personal brauchen Sie trotzdem. Ihre Mitarbeiter kritisieren aber, dass es im Kriminalgericht an der Turmstraße jetzt schon zu eng ist. Ein Teil der Staatsanwaltschaft soll deswegen in das früher von Air Berlin genutzte Gebäude am Saatwinkler Damm umziehen. Wann könnte es losgehen, und wie viele Mitarbeiter müssten die Umzugskisten packen?

Das Raumproblem am Campus Moabit ist extrem drängend. Wir haben aktuell 86 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Doppelzimmern untergebracht. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der sich noch verstärken wird, wenn die jungen, frisch eingestellten Kolleginnen und Kollegen 2019 dazukommen. Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, nicht nur auf die eine Karte „Neubau“ zu setzen, weil die Bau- und vor allem Planungszeit ungewiss ist, sondern eine Zwischenlösung zu finden. Ich bin sehr glücklich und dankbar dafür, dass die Option Saatwinkler Damm ernsthaft im Gespräch ist. Allerdings hat dazu das Abgeordnetenhaus das letzte Wort. Gerade wird eine Vorlage für den Hauptausschuss vorbereitet. Deshalb ist es zu früh, Nägel mit Köpfen zu machen und einen Umzugszeitpunkt zu benennen. Platz hätte jedenfalls eine komplette Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft.

Die Vereinigung der Staatsanwälte kritisiert, dass Staatsanwälte vom Saatwinkler Damm mit „hochsensiblen Akten“ fast eine halbe Stunde mit dem Bus zum Gericht fahren müssten. Ist der Standort wirklich geeignet?

Niemand, der in dieses anzumietende Gebäude umziehen müsste, wird begeistert sein, weil es eine große Umstellung bedeutet, so weit weg vom Campus Moabit arbeiten zu müssen. Der Leidensdruck in Moabit ist aber so groß, dass wir unbedingt für Entlastung sorgen müssen, denn die frei werdenden Räume im Kriminalgericht sollen dazu dienen, möglichst jeder Staatsanwältin und jedem Staatsanwalt ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen zu können. Deswegen müssen wir auch kompromissfähig sein. Die Hauptabteilungen, deren Mitarbeitende tagtäglich mit den Ermittlungsrichtern und mit ebenso zahlreichen wie langen Hauptverhandlungen zu tun haben, sind wegen der großen Entfernung zum Kriminalgericht für den Umzug sicher weniger geeignet. Der Leiter der Staatsanwaltschaft und ich werden Anfang Januar mit den Führungskräften und Beschäftigtenvertretungen besprechen, welche Lösung die beste ist.

Aus der Justizverwaltung ist zu hören, dass die frei werdenden Räume im Kriminalgericht auch von Mitarbeitern des Landgerichtes genutzt werden könnten. Wäre das in Ihrem Sinne?

Mein Interesse und Ziel ist es, Entlastung für die Staatsanwaltschaft zu schaffen. Das ist auch der einzige tragfähige Grund, den wir den Mitarbeitenden bieten können, die umziehen müssten. Aber selbstverständlich werden wir gemeinsam mit unseren am Campus Moabit arbeitenden Partnern darüber sprechen, wie die widerstreitenden Interessen bestmöglich in Einklang gebracht werden können.

Soll das frühere Air-Berlin-Gebäude eine Dauerlösung sein?

Nein, auf keinen Fall. Geplant ist ein Neubau an der Turmstraße. Auch dazu ist die Entscheidung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses einzuholen. Der Mietvertrag für das Air-Berlin-Gebäude ist auf fünf Jahre angelegt.

Seit Mitte 2017 gibt es das Gesetz zur sogenannten Vermögensabschöpfung. Im Juli dieses Jahres konnte die Staatsanwaltschaft auf dieser Grundlage 77 Immobilien einer arabischen Großfamilie beschlagnahmen, deren Mitglieder unter anderem für den Raub der Goldmünze aus dem Bode-Museum verantwortlich gemacht werden. Seit dem 17. Dezember gibt es in Ihrem Haus nun sogar eine eigene Spezialabteilung zur Vermögensabschöpfung. Ist das der Königsweg, dass man den organisierten Kriminellen ans Geld geht?

Die Straftäter wollen durch ihre Taten ja nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern sie wollen Vermögen anhäufen, Immobilien erwerben, Luxusgüter anschaffen. Das ist ihr Ziel. Und deshalb müssen wir an dieses Vermögen ran.

Das neue Gesetz macht es zwar leichter, kriminelles Vermögen zu beschlagnahmen. Einige Ihrer Kollegen beklagen aber, dass es noch keine echte Beweislastumkehr gibt.

Ich bin mit den Gesetzesänderungen, von kleineren Schwächen abgesehen, ganz zufrieden. Es gibt auch schon echte Erfolge. Wenn wir große Geldsummen finden, die in Autoreifen oder Sitzen versteckt sind, können wir diese jetzt sicherstellen. Früher mussten wir beweisen, dass das Geld aus kriminellen Geschäften stammt. Jetzt können wir beschlagnahmen und einziehen, wenn die Indizien ausreichen.

Ihre Ernennung zur Generalstaatsanwältin erfolgte auf Lebenszeit. Wollen Sie den Job tatsächlich bis zu Ihrem Ruhestand ausüben?

Natürlich. Ich habe nicht umsonst so viel Energie in den Weg hierher investiert. Ich bin gekommen, um zu bleiben.

Die Karriere von Margarete Koppers
Margarete Koppers (57) ist Juristin und die erste Generalstaatsanwältin in der Geschichte Berlins. Zuvor war sie Vizepräsidentin der Berliner Polizei. Auch dort war sie die erste Frau in diesem Amt.

Koppers lebt seit Anfang der 80er-Jahre in Berlin. Sie studierte Rechtswissenschaften, war Richterin und Vizepräsidentin des Landgerichts. Zur Polizei-Vizepräsidentin wurde sie 2010 ernannt. Der Polizeipräsident hieß damals Dieter Glietsch. Er ging im Mai 2011 in den Ruhestand. Weil für ihn kein Nachfolger gefunden wurde, leitete Koppers die Polizei bis zum Amtsantritt von Klaus Kandt im Dezember 2012 kommissarisch.

In die Amtszeit von Koppers bei der Polizei fällt die Schießstandaffäre. Berliner Polizisten mussten in Anlagen trainieren, in denen sie giftige Dämpfe einatmeten. Einige sind an Krebs erkrankt. Ob ein Zusammenhang zu den Schießanlagen besteht, wird gerade untersucht. Der Vorwurf: Trotz Hinweisen reagierte die Polizeiführung viel zu spät. Aktuell laufen Ermittlungen gegen Koppers wegen Körperverletzung im Amt.

Der Artickel wurde zur Meinungsbildung aufgeführt.

Meinungen dazu erschienen in Focus 30.12.2018 9:56 Uhr


Alexander Müller | 30.12.2018 | 09:43 Uhr

Am besten Fahrverbote auch ignorieren

dann wird dies auch nicht mehr verfolgt. Zumindest wenn dies Millionen tun!Und dagegen klagen. Eine Kapitulation der Justiz! Vielleicht sollten wir diese gleich abschaffen! Solche Staatsanwälte braucht keiner!Jürgen Klein | 30.12.2018 | 10:25

Hallo Herr Müller

Da bin ich 100 % Ihrer Meinung ! Wenn Schwarzfahren demnächst legal ist , dann müssen die Autofahrer auch Straffreiheit bekommen ! Ergo -Fahrverbote sind zu ignorieren


Wolfgang Neseith | 30.12.2018 | 09:35 Uhr

Ein Freibrief...

...für Kleinkriminelle von nah und ganz fern, die ohnehin schon nicht daran denken, für öffentliche Verkehrsmittel etwas auszugeben.Dumm, wer da noch ein Ticket löst. Alternativvorschlag: Nahverkehr kostenlos oder günstige familiengebundene Jahreskarte als Verpflichtung für alle.

Peter Lazak | 30.12.2018 | 09:33 Uhr

der wahre Hintergrund ?

die Richterschaft im Sozi-Berlin fühlt sich vom Arbeitsvolumen her überfordert . wen wundert´s ? Überstunden ? .Freizeit opfern ? war schon jeher für echte Sozis undiskutabel. der Ausweg in den voprogrammierten Schlendrian ist am einfachsten ... und auch "sozialistisch ".

Hermann Klug | 30.12.2018 | 09:31 Uhr

Härtere Strafen?

Wäre die logische Antwort auf immer mehr Vergehen? Die Justiz muss das Eigentum und die Menschen schützen. Die Berliner Regierung kann auch für deren Bereich die öffentlichen Verkehrsmittel frei stellen. Das wäre schon jetzt möglich und auch nötig, wenn man nun überall Fahrverbote provoziert. Dazu Messstellen und Verfahren verwendet, die Messwerte entsprechend manipuliert. Dann können die Bürger umsonst in Berlin mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wenn der individuelle Verkehr auf Umwege verboten wird. Da braucht es keinen Bundesratsbeschluss. Berlin wird auf Dauer nicht mehr interessant für Firmen sein, wenn man Firmen wie Google verhindert, weil deren Mitarbeiter nicht die Wähler der aktuellen Regierung darstellen. Mal sehen wie die Zukunft in Berlin aussieht.

Jörg Neumann | 30.12.2018 | 09:28 Uhr

Der Beginn vom Ende

des Rechtsstaates, Was bildet sich diese Person ein? Schwarzfahrer belasten die Ehrlichen Fahrgäste durch höhere Preise. Die Strafen für Schwarzfahren Diebstahl und einbruch sollten eher drastisch verschärft werden anstatt bagatellisiert zu werden.

Willi Marsen | 30.12.2018 | 09:28 Uhr

Wahr klar, dass so was

von Berlin kommt. Vielleicht kann man noch ein paar Gesetze mehr abschaffen, damit die Gerichte weniger zu tun haben.


Ralf Margrandner | 30.12.2018 | 08:47 Uhr

Völlig Realitätsfremd und ignorant

Was sagen den die Verkehrsbetriebe und die Bahn dazu? Dann kaufe ich mir nie mehr einen Fahrschein denn es kann mir ja nichts passieren. Weder Strafe noch Bußgeld. Tolle Sache

Simone Schumacher | 30.12.2018 | 09:30 Uhr

Dann

Baut doch alle Kassenautomaten ab. Scheinbar sind die meisten in Berlin sowieso zu arglos um diese benutzen zu können.

Mein Kommentar: Dem Aufenthalt für Penner ist Tür und Tor geöffnet. Sie kacken und pinkeln doch lieber im warmen und setzten sich auf einen anderen Sitz. Diese Züge sollen auch Kinder, Studenten und die kleinen Werktätigen benutzen.
Umdenken wäre wenn:
Frau Koppers müsste selbst jeden Tag die Züge mit den beschissenen und bepinkelten Sitze benutzen müssen.


Aus Focus vom 30.12.2018 9:56

BVG warnt vor Bagatellisierung.

Die BVG sieht das Bestreben, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren, laut dem Zeitungsbericht kritisch. Sie warnt vor einer Bagatellisierung. Bisher ist das "Erschleichen von Leistungen" eine Straftat. Für eine Änderung im Strafgesetzbuch ist der Bund zuständig.

Heftige Kritik an dem Koppers-Vorstoß kommt von CDU und FDP. "Schwarzfahren legalisieren zu wollen, bedeutet eine gefährliche Verlotterung unseres Rechtssystems", stellte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Abgeordnetenhaus, Sven Rissmann, fest. "Warum sollte man sich dann überhaupt noch einen Fahrschein kaufen?" Ähnlich äußerte sich der Rechtsexperte der FDP-Fraktion, Holger Krestel, der Koppers eine "rechtspolitische Geisterfahrerin" nannte.


Folgendes ist schon auf der Startseite aufgeführt:
Hier Im Online-Buch sind private Blogs mit unterschiedlichen Inhalten. Die Beiträge darin stellen die von den Autoren persönlichen Gedanken, Meinungen, Ansichten, Erfahrungen und Erlebnisse dar.
Zusätzlich auch die Beziehung auf und Wiedergabe von veröffentlichen Gesetzestexten, Berichten, Texten und die Kommentierung von Interviews, Presseberichten, sowie weiteren Medieninfos.
Aufgeführte Einsätze dienen lediglich als Basis zur Verständlichmachung der Kommentierung.

Im Weiteren beachten wir den Artikel 5 im Grundgesetz, der sich auf die Meinungsfreiheit bezieht. www.artikel5.de/
Letzte Änderung: 4 Jahre 10 Monate her von Bernd Offizier.

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